Entwurf einer Stellungnahme zu Bisphenol A

BfR kommentiert Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die als Ausgangssubstanz für Polycarbonatkunststoffe und Epoxidkunstharze verwendet wird. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat mögliche gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit Bisphenol A neu bewertet und das Ergebnis am 15. Dezember 2021 öffentlich zur Kommentierung gestellt.

Die von der EFSA neu abgeleitete tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (Tolerable Daily Intake, TDI) beträgt 0,04 Nanogramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht und Tag. Der TDI-Wert bezeichnet die Menge eines Stoffes, die lebenslang täglich ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann. Der neue Wert ist etwa 100.000-fach niedriger als der bislang von der EFSA angegebene vorläufige gesundheitliche Richtwert. Obwohl die Gesamtaufnahme von Bisphenol A in der Bevölkerung seit Jahren rückläufig ist, überschreitet sie den neuen TDI für Menschen aller Altersgruppen um mehrere Größenordnungen.

Seit der Festlegung des temporären TDI durch die EFSA im Jahr 2015 sind zahlreiche neue Studien veröffentlicht worden. Die EFSA senkte den TDI vor allem aufgrund von Hinweisen aus Studien an Mäusen. Demnach zeigten die Nachkommen von Muttertieren, die Bisphenol A während und nach der Trächtigkeit aufgenommen hatten, einen veränderten Anteil bestimmter Zellen im Immunsystem. Das BfR hat die EFSA-Stellungnahme geprüft und Kritikpunkte identifiziert, welche die von der EFSA durchgeführte Risikobewertung nach Ansicht des BfR infrage stellen. Dabei sind besonders hervorzuheben:

Die der Bewertung zugrundeliegenden Studien stammen, mit Ausnahme jener zur Genotoxizität, ausschließlich aus den Jahren 2013 bis 2018. Ältere und neuere Studien – darunter einige mit höherer Qualität und mit signifikant anderen Ergebnissen als die in der EFSA-Bewertung betrachteten Studien – wurden nicht einbezogen. Die Entscheidung, ob eine Studie für die Risikobewertung berücksichtigt wurde (oder nicht) sowie die Gewichtung der Studien anhand von Qualitätsmerkmalen erfolgte nicht konsistent.

Vollständiger Beitrag

Quelle: BfR