foodwatch-Statement zu CETA-Gesetz im Bundestag: „180-Grad-Wende der Grünen“

Der Bundestag hat am Donnerstagabend in erster Lesung über das Gesetz zur Ratifizierung des EU-Kanada-Freihandelsabkommens CETA beraten. Dazu erklärt Rauna Bindewald von der Verbraucherorganisation foodwatch:

„Jahrelang protestierten auch die Grünen gegen CETA – jetzt soll das Handelsabkommen plötzlich im Eilverfahren ratifiziert werden. Die 180-Grad-Wende der Grünen bei CETA ist unverständlich. Ja, wir brauchen Freihandel und offene Märkte, aber nicht auf Kosten von Demokratie und Verbraucherschutz.
CETA ist ein zutiefst undemokratisches Abkommen: Die durch CETA eingesetzten Ausschüsse mit Technokraten aus Kanada und der EU können ohne Beteiligung des Bundestages weitreichende Entscheidungen treffen, etwa zur Zulassung von Pestiziden. Durch CETA landet der Bundestag bei Fragen, die alle Bürger:innen betreffen, auf der Zuschauerbank – wie können die Abgeordneten dem zustimmen?

Geheim tagende Handelsausschüsse, Sonderklagerechte für Konzerne und undemokratische Schiedsgerichte: CETA darf nicht ratifiziert werden, sondern muss neu verhandelt werden! Wenn das CETA-Gesetz so durchgewinkt wird, behalten wir uns vor, erneut vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.“

Hintergrund

Das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada wird zwar schon seit 2017 vorläufig angewendet. Es wurde aber noch nicht von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert, auch von Deutschland nicht. foodwatch kritisiert insbesondere die geheim tagenden CETA-Vertragsausschüsse: Vertreter:innen der Regierung von Kanada und der EU-Kommission können weitreichende Entscheidungen treffen, etwa über Hygienekontrollen beim Import von Fleisch oder über die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Sicherheitsstandards bezüglich Pestizide – eine demokratische Kontrolle durch das EU-Parlament oder die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten fehlt.

Einmal gefasste Beschlüsse der CETA-Komitees kann die EU nicht mehr einseitig aufheben. Selbst wenn die EU-Staaten sich also zum Beispiel einig wären, durch die Ausschüsse gegenseitig anerkannte Sicherheitsstandards für Pestizide zu verschärfen, könnte dies ohne die Zustimmung Kanadas nicht für kanadische Erzeugnisse gelten. Denn Regeln, die den CETA-Verpflichtungen widersprechen, stellen automatisch einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar.
Quellen und weiterführende Informationen:

foodwatch-Rechtsgutachten zu CETA

Quelle: foodwatch