Gemeinsame Initiative für mehr Tierschutz beim Transport

Forderung nach Verbot bestimmter Langstreckentransporte. Özdemir: bessere europaweite Regeln für wirksamen Schutz.

Jeden Tag werden Millionen Tiere durch die EU transportiert. Viele von ihnen müssen stundenlang leiden – zahlreiche Fälle von Tierleid während des Transports sind dokumentiert. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die bestehenden Probleme des Tierschutzes beim Transport in Drittländer zu lösen. Dazu gehört insbesondere die dringend erforderliche Revision und Konkretisierung des EU-Rechtsrahmens.

Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, im Schulterschluss mit seinen Amtskolleginnen und -kollegen aus Dänemark, Belgien, den Niederlanden und Schweden (Vught-Gruppe) ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport an die EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, übermittelt.

Cem Özdemir: „Tiere sind fühlende Wesen – dass immer noch so viele von ihnen auf langen Transporten leiden, können wir nicht länger hinnehmen. Die Bilder von toten und verletzten Tieren sind unerträglich. Der europäische Weg muss wirksam zu mehr Tierschutz führen – und dafür braucht es bessere gemeinsame Regeln. Es ist keinem Tier geholfen, wenn nationale Verbote umgangen werden, indem Tiere zunächst in einen anderen Mitgliedstaat gebracht werden, um sie von dort aus in Drittländer zu exportieren. Die Europäische Kommission sollte nun zügig handeln.“

Das Positionspapier beinhaltet sowohl Punkte, die nach aktuellem EU-Tierschutztransportrecht nicht vorgesehen sind als auch solche, die zu einer deutlichen Verbesserung des bestehenden EU-Tierschutztransportrechts führen. Zudem weist die Vught-Gruppe die Europäische Kommission damit auf die Dringlichkeit einer Anpassung des EU-Tiertransportrechts hin – einschließlich der konkreten Forderung nach einem Verbot bestimmter Langstreckentransporte. Die Initiative geht damit deutlich über die durch den Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport (ANIT-Untersuchungsausschuss) erarbeiteten und durch das Europäische Parlament verabschiedeten Empfehlungen hinaus.

Schlüsselthemen des Positionspapiers sind u.a.:

  • Verbot bestimmter Langstreckentransporte lebender Tiere auf dem Straßen- und Seeweg in Drittländer.
  • Zertifizierung von Versorgungsstellen in Drittstaaten nach einheitlichen Standards.
  • Forderung, dass diese Standards den Anforderungen des EU-Rechts entsprechen müssen.
  • Einführung einer Beförderungshöchstdauer für alle zur Schlachtung bestimmten Tiere.
  • Verpflichtende Vorhaltung von Einrichtungen zur Entladung von Tieren an Flughäfen und Häfen.

Weitere wesentliche Punkte:

  • Einschränkung der Beförderungsdauer für nicht abgesetzte Tiere.
  • Forderung, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft, ob das Mindestalter für den Transport von Kälbern gemäß der Europäischen Tierschutztransportverordnung aus wissenschaftlicher Sicht erhöht werden sollte.
  • Vorschlag, den Lebendexport von Nutztieren in Drittländer in den Fällen zu beschränken, in denen die Rechtsvorschriften des Drittlandes nicht den EU-Tierschutzstandards entsprechen.
  • Wertung der Zeit von Straßentransporten auf einem Schiff als Beförderungs-, nicht als Ruhezeit.
  • Lüftungssysteme sollen durch aktive Kühlung (Klimaanlage) in der Lage sein, die Innentemperaturen bei voller Beladung mit Tieren auf den erforderlichen Bereich abzusenken.
  • Die Festlegung von Temperaturbereichen, die speziell auf die einzelnen Tierarten zugeschnitten sind und die innerhalb des Transportmittels eingehalten werden müssen.
  • Begrenzung des Zeitraums, den Tiere auf einem Fahrzeug vom ersten Verladeort bis zu einer Sammelstelle verbringen dürfen.
  • Empfehlungen zur Fahrzeugdeckenhöhe bei Rinder-, bzw. zur Innenhöhe der Transportbehältnisse bei Geflügeltransporten.
  • Aufnahme neuer Regelungen für den Transport von bestimmten Tierarten in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit, für die es derzeit nur sehr allgemeine oder gar keine Gesetzgebung gibt.

Eine auf Basis dieser Vorschläge vorgenommene Änderung des EU-Tierschutztransportrechts würde unmittelbar in den EU-Mitgliedstaaten gelten.

Quelle: BMEL