Shrinkflation: Preiserhöhung bei Lebensmitteln durch die Hintertür

Verbraucherzentrale Hessen rät, auf Füllmenge und Zutaten zu achten.

Auch Landwirte und die Lebensmittelindustrie klagen über steigende Energiekosten, Lieferengpässe sowie höhere Ausgaben für Dünger, Pflanzenschutz- und Futtermittel. Um die Kundschaft nicht durch höhere Preise zu verprellen, nutzen Lebensmittelhersteller einen bekannten Trick: Shrinkflation – das heißt, durch Schrumpfen des Inhaltes oder eine verminderte Produktqualität wird eine versteckte Preiserhöhung erzielt.

„Größe und Aufmachung der Produktverpackung sind unverändert, so dass die Menschen die indirekte Preissteigerung gar nicht oder erst beim Öffnen wahrnehmen. Das ist nicht fair“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

Plötzlich stecken ein paar Teebeutel oder Kekse weniger in der Packung, oder ein Teil der teuren Pekannüsse im Müsli wurde durch Erdnüsse ersetzt. „Versteckte Preiserhöhungen sind nicht neu, aber in den letzten Monaten haben die Beschwerden dazu deutlich zugenommen“, so Franz.

Weniger Inhalt: Achten Sie auf die Füllmenge

Zum gleichen Preis weniger Ware zu bekommen, ist eine Preiserhöhung. „Dagegen lässt sich im Prinzip wenig sagen, wenn der verringerte Inhalt deutlich erkennbar ist. Beispielweise durch eine sichtbar kleinere Packung, auf der die Füllmengenangabe groß geschrieben auf der Schauseite steht. Aber oft ist das nicht der Fall. Doppelte Böden, kleinere Sichtfenster oder geringfügig dünnere Schokoladentafeln – die Anbieter nutzen viele Tricks, damit die Konsumenten den geschrumpften Inhalt beim Einkauf nicht mitbekommen“, meint Franz. Die vorgeschriebene Füllmengenangabe steht häufig unscheinbar auf der Rückseite. Die Verbraucherschützerin rät, immer auf die Menge in Gramm oder Liter zu achten. Wer das Lebensmittel öfter kauft, erkennt so den geschrumpften Inhalt.

Alles beim Alten? Schauen Sie in die Zutatenliste!

Die Verpackung sieht aus wie immer. Die gleichen Bilder der wichtigen, weil wertgebenden und meist teuren Zutaten springen auf den ersten Blick ins Auge. Auch Produktname und Farbgestaltung sind gleich. Allenfalls deutet ein unscheinbarer Hinweis „Neue Rezeptur“ an, dass nicht alles beim Alten ist. „‘Neu‘ steht für die meisten Menschen für etwas Positives. Sie erwarten eine Verbesserung, obwohl ‚neu‘ nicht automatisch ‚besser‘ heißt“, meint Franz.

„Wir empfehlen, die Zutatenliste aufmerksam zu prüfen, ob und wie sich die Rezeptur verändert hat. Stehen beispielsweise plötzlich Wasser und Bindemittel weiter vorne und dafür hochwertige Zutaten weiter hinten, ist das ein Hinweis darauf, dass sich die Qualität verschlechtert hat. Denn die Hersteller müssen die Zutaten in absteigender Menge in der Zutatenliste aufzählen.“

Gibt es viele vergleichbare Angebote, hilft der Blick auf den Grundpreis, um das günstigere Angebot zu erkennen. Der Grundpreis bei Lebensmitteln muss grundsätzlich auf ein Kilogramm oder einen Liter bezogen sein.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen