Die Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen sind von der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) neugefasst worden.
Sich nach dem Regenguss mit einer heißen Tasse Tee aufwärmen oder bei tropischen Temperaturen mit einem kühlen Glas Eistee erfrischen – die Vielfalt dieses Getränkes ist nicht nur bei der Zubereitung immens. Was versteht man unter Tee und woraus setzen sich die unterschiedlichen Teesorten zusammen? Und was versteht man unter teeähnlichen Erzeugnissen und deren Extrakten? Das beschreiben die Leitsätze der DLMBK.
Im Zuge der Leitsatzüberarbeitung wurden die Begriffsbestimmungen von Tee, Kräuter- sowie Früchtetee, deren Extrakten und Zubereitungen detaillierter beschrieben, auch um die Verständlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen. Die allgemeinen Beschreibungen von möglichen Herstellungsschritten und die Beschaffenheitsmerkmale standen ebenfalls im Fokus der Beratungen der DLMBK. Die Neufassung der Leitzsätze enthält nun unter anderem genauere Angaben zu temperaturabhängigen Zubereitungshinweisen. Die einzelnen Beschreibungen häufig verwendeter Pflanzen und Pflanzenteile wurden präzisiert, treffendere Bezeichnungsbeispiele für einige Produkte gewählt und Verweise auf externe Literatur verständlicher formuliert.
Die neuen Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen geben somit einen aktuellen Überblick über die bedeutendsten Sorten und Produkte in Deutschland. Die Entscheidung, ob der Lieblingstee als Kalt- oder Heißgetränk bevorzugt wird, obliegt letztendlich jedoch der aktuellen Wetterlage und natürlich den individuellen Vorlieben.
Tipp: Ein Blick auf die Rückseite der Verpackung lohnt sich; dort findet man die in den Leitsätzen aufgeführte Bezeichnung des Lebensmittels, die die Art des Produkts beschreibt. Diese Bezeichnung des Lebensmittels (früher Verkehrsbezeichnung) ist eine Pflichtangabe und oft in der Nähe des Zutatenverzeichnisses aufgeführt.
Produkte mit der Bezeichnung „Tee-Getränk“ – im Sinne der neuen Leitsätze für Tee etc. – können ergänzend den Begriff „Eistee“ tragen. Für Eistee bei Tee-Getränken ist ein Mindestgehalt an Teeextrakt erforderlich – anders als bei Erfrischungsgetränken, die ebenfalls vom Typ Eistee sein können. „Eistee“ für sich ist keine Bezeichnung des Lebensmittels.
Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission gibt es unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de
Quelle: Rommy Schmidt, www.bzfe.de / DLMBK im BZfE