Von Cranberries bis Apfelmark: DLMBK hat Leitsätze für Obsterzeugnisse überarbeitet

Obst ist in aller Munde und das in jeglicher Form, denn die Leitsätze für Obsterzeugnisse sind überarbeitet und haben Zuwachs bekommen.

Da Obst bekanntlich gesund ist, sind Früchte in jeglicher Form beliebt und gefragt. Gerade im Sommer ist die Vielfalt und das Angebot besonders groß und für jeden Geschmack etwas dabei. Falls frische Produkte nicht verfügbar sind, kann die Lieblings-Obstart oft dennoch tiefgefroren, als Konserve aus Dose oder Glas oder sogar getrocknet konsumiert werden.

An dieser Stelle kommen die Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ins Spiel. Sie beschreiben über 2000 Lebensmittel in ihrer Beschaffenheit, Herstellung und Bezeichnung. Mit wachsendem Lebensmittelangebot und sich änderndem Handels-/Herstellungsbrauch sowie der Verbrauchererwartung an Lebensmittel, werden diese Leitsätze von der DLMBK regelmäßig überprüft und angepasst.

So nun auch geschehen bei den Leitsätzen für Obsterzeugnisse, die vor kurzem veröffentlicht wurden und über die Internetseite der DLMBK abrufbar sind. Erstmals wurden Cranberries in die Leitsätze aufgenommen, da die Marktbedeutung deutlich zugenommen hat. Bei der Beschreibung von Apfelmus wurde der Mindestzuckergehalt gestrichen und die Möglichkeit dargestellt, verschiedene Zuckerkonzentrationsstufen zu verwenden. Apfelmark wird als neues Apfelerzeugnis ohne Zuckerung beschrieben. Bei der Anpassung der Fehlerbeschreibung einiger Früchte (z. B. Kirschen), kam auch der Aspekt der Nachhaltigkeit zum Tragen.

Die Leitsätze halten weiterhin an den bestehenden Fehlertabellen bei Trockenfrüchten fest, da diese die Marktsituation in Deutschland reflektieren und spezifischer sind als die UNECE-Normen. Bei den Heidelbeererzeugnissen wurden die aufgeführten botanischen Sorten sowie die Bezeichnungen nach dem Handelsbrauch angepasst. Zudem wurden die Rechtsbezüge aktualisiert und die Lesbarkeit verbessert.

Auf charakteristische Zutaten oder Verarbeitungsschritte wird häufig schon in der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen. Diese Bezeichnung des Lebensmittels ist auf der Verpackung oft in der Nähe der Zutatenliste zu finden und gibt Auskunft über die Art des Lebensmittels. In den Leitsätzen ist die Bezeichnung des Lebensmittels kursiv geschrieben. Verwenden Hersteller oder Händler die Bezeichnung aus den Leitsätzen, so müssen die dazugehörigen beschriebenen Merkmale aus den Leitsätzen auf das Lebensmittel grundsätzlich zutreffen. Von den Beschreibungen der Leitsätze kann auch abgewichen werden, sofern die Abweichung hinreichend kenntlich gemacht wird.

Weitere Informationen:

Quelle: Rommy Schmidt, www.bzfe.de / www.dlmbk.de