Endlich Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe?

Es ist eine langjährige Forderung der Verbraucherzentralen: Einheitliche europäische Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vor 20 Jahren versprach die EU den Verbraucher:innen gesetzlich festgelegte, einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Leider Fehlanzeige – weder in Deutschland noch in der EU gibt es sie bisher.
  • Seit 2020 gibt es wieder eine Arbeitsgruppe bei der EU-Kommission, die  einheitliche Höchstmengenregelungen für die EU erarbeiten soll.
  • Im März 2021 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung entsprechende Vorschläge für Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln und für die Anreicherung von Lebensmitteln vorgelegt .
  • Darüber hinaus sind aber noch weitere Regelungen beispielsweise für Pflanzenstoffe erforderlich.

Im April 2020 – im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft – hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die EU-Kommission, aufgefordert Höchstgehalte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit einheitlich festzulegen. Damit kam das Ministerium nicht nur einer jahrelangen Forderung der Verbraucherzentralen nach, sondern auch dem gesetzlichen Auftrag (Richtlinie 2002/46/EG) aus 2002. Inzwischen gibt es sowohl bei der EU-Kommission als auch bei der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde Arbeitsgruppen, die sich mit der Erarbeitung beschäftigen. Die Initiative „Lebensmittelsicherheit – Vitamine und Mineralstoffe, die Lebensmitteln zugesetzt werden (Mindest- und Höchstgehalte)“ plant eine gesetzliche Regelung ab 2024.

Mit ein Auslöser für die Aufforderung war sicherlich die Nahrungsergänzungsmittel-Marktbeobachtung in der Corona-Pandemie. Mit Blick auf die COVID-19-Erkrankung wurden und werden zum Schutz vor dem neuen Corona-Virus Nahrungsergänzungsmittel mit sehr hohen Vitamin C- und vor allem Vitamin-D-Gehalten angeboten. Eine gefährliche Irreführung, gegen die die Verbraucherzentralen auch juristisch bereits vorgegangen sind.

Aktuell gibt es in Europa in Bezug auf die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln einen Flickenteppich. Viele Mitgliedstaaten haben sowohl in Bezug auf eigene Empfehlungen oder gesetzliche Vorgaben erlassen, die sich erheblich voneinander unterscheiden. Mehr zu den bisher in Europa geltenden Regelungen finden Sie hier.

Für Deutschland gibt es bisher überhaupt keine Höchstmengen, lediglich seit 2018 unverbindliche Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung, an die sich aber nur wenige Hersteller halten. Das zeigen die Marktchecks der Verbraucherzentralen. Diese Empfehlungen wurden im März 2021 aktualisiert und dienen nun neben anderen als wissenschaftliche Basis für die Arbeitsgruppen.

Allerdings sind darüber hinaus weitere Regelungen dringend nötig. Es gibt zahlreiche Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, insbesondere pflanzliche Zutaten, für die es bisher weder Höchstmengen noch Qualitätsanforderungen oder Reinheitskriterien gibt. Für diese so genannten „sonstigen Stoffe“ muss es eine Positivliste geben. Stoffe, die nicht in der Positivliste enthalten sind, sollten nicht mehr verwendet werden dürfen.

Quellen: