Lidl darf Müsli nicht mehr als Luftpackung verkaufen

Verbraucherzentrale Hamburg geht erfolgreich gegen Discounter vor.

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist erfolgreich gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG vorgegangen. Gegenstand des Verfahrens war eine nur gut zur Hälfte befüllte Müsli-Dose der Marke Crownfield. Nach Auffassung der Verbraucherschützer täuschte die Produktpackung eine größere Füllmenge vor, was laut Eichgesetz verboten ist.

Nachdem die Verbraucherzentrale den Discounter zunächst abgemahnt und anschließend verklagt hatte, gab das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Die Dose des »Crownfield Bircher Müsli« darf demnach nicht mehr mit so wenig Inhalt verkauft werden.

Vorderseite der Verpackung des Crownfield Bircher Müsli von Lidl (links) und Röntgenaufnahme des Produkts (rechts). Das Röntgenbild wurde von der GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH – SLV Fellbach erstellt.

„Lidl muss die Luft aus seinem Müsli lassen“, freut sich Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. 400 Gramm Müsli verteilen sich bei diesem Produkt auf etwas mehr als die Hälfte der Dose. Der Rest der Packung bleibt leer. „Das ist nicht nur ärgerlich für Verbraucher und Verbraucherinnen, sondern auch für die Umwelt. Ohne Not werden mit solchen Luftpackungen wertvolle Ressourcen verschwendet.“

400-Gramm-Packung noch bis Ende November im Verkauf

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Lidl eine großzügige Aufbrauchfrist bis Ende November gewährt. Bis dahin dürfen die überdimensionierten Packungen mit dem an sich einwandfreien Lebensmittel weiter verkauft werden. „Wir wollen nicht, dass die Cerealien auf dem Müll landen, nur weil die Packung nicht voll genug ist“, erläutert Valet dieses Vorgehen. Nach Kenntnisstand der Verbraucherschützer hat der Discounter aber bereits gegengesteuert und lässt 470 statt 400 Gramm Müsli pro Dose abfüllen.

Luftpackungen melden

Große Packung, wenig Inhalt und meist viel mehr Luft als erlaubt – Luftpackungen sind ein Dauerärgernis für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer sich beim Einkauf hinters Licht geführt fühlt, kann die Verbraucherzentrale Hamburg darüber informieren und den Fall schildern: www.vzhh.de/luftpackung-melden. „Wir gehen, wenn möglich, gegen die Tricksereien vor oder informieren die zuständigen Eichämter“, berichtet Valet.

Weitere Informationen zu dieser Luftpackung von Lidl sind zu finden auf der Website der Verbraucherzentrale: www.vzhh.de/luftpackung-lidl.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg