Stellungnahme des DIÄTVERBANDes zum Artikel in der ÖKOTEST 08/2022 „zu süß, zu salzig, völlig unnötig“

In seiner neuesten Ausgabe (08.2022) beschäftigt sich Ökotest mit dem Angebot von Beikostprodukten und unterzieht die gesamte Produktkategorie einer Pauschalkritik.

Säugling, Baby
Foto: Dirk (Beeki®) Schumacher auf Pixabay

Die Kritikpunkte beziehen sich insbesondere auf die Zusammensetzung der Produkte. Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller für Säuglings- und Kleinkindernährung nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Zum Hintergrund: Was sind Beikostprodukte?

Getreidebeikost und andere Beikost zählen zu den ‚Lebensmitteln für spezielle Verbrauchergruppen. Im Gegensatz zu sog. ‚Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs‘, die sich an die Allgemeinbevölkerung richten, entsprechen ‚Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen‘ den besonderen Ernährungsbedürfnissen bestimmter Personen, wie u. a. der vulnerablen Verbrauchergruppe der Säuglinge und Kleinkinder. Zudem sind die Vorgaben hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und des Nährstoffgehaltes für ‚Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen‘ laut Gesetz sehr viel strenger als für ,Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs‘.

Der Gesetzgeber hat für Beikostprodukte besonders strenge Grenzwerte für unerwünschte Stoffe vorgeschrieben, die weitaus strikter sind als die Vorgaben für ‚Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs‘. Zu den unerwünschten Stoffen zählen u. a. Pflanzenschutzmittelrückstände, Kontaminanten wie z. B. Schwermetalle, Schimmelpilzgifte (Toxine), Stoffe, die über den Herstellungsprozess in das Lebensmittel oder die über die Verpackung ins Lebensmittel gelangen können. Vielfach liegen Höchstwerte an der Grenze dessen, was mit modernsten analytischen Methoden überhaupt messbar ist.

Die rechtliche Grundlage für die Anforderungen an Beikostprodukte, wie Zusammensetzung und maximaler Gehalt unerwünschter Stoffe, bilden auf europäischer Ebene die europäische Verordnung für spezielle Verbrauchergruppen und die Beikost-Richtlinie sowie in Deutschland die Diätverordnung. Erkennbar sind diese speziellen Produkten an einer Altersangabe auf der Verpackung.

Zur Zusammensetzung der Produkte

Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller bieten ein breites Sortiment an Beikostprodukten an, die im Rahmen einer gemischten Tagesernährung eine sichere und gesunde Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern ermöglichen. Dabei sind einzelnen Produkte nur als Baustein einer gemischten Kost zu sehen und können daher nicht alle Ansprüche an eine solche in einem Produkt vereinen. So sind Früchte ein unverzichtbarer und empfohlener Bestandteil einer gemischten Beikost zusammen mit anderen Zutaten wie Gemüse, Getreide, Milch und Fleisch.

Alle diese Zutaten erhalten in unterschiedlicher Menge auch von Natur aus Zucker, genauso wie z.T. auch Natrium, das bei der Kennzeichnung (Nährwerttabelle) in Salz umgerechnet wird. Es wird jedoch bei vielen Produkten weder Zucker noch Salz extra zugesetzt. Ein Blick in die Zutatenliste und die Nährwerttabelle kann hier weitergehende Informationen liefern.

Unser Grundsatz

Die im DIÄTVERBAND zusammengeschlossenen Hersteller von Säuglings- und Kleinkindernahrungen sind sich ihrer Verantwortung für eine gesunde Ernährung dieser sensiblen Altersgruppe bewusst. Alle Beikostprodukte entsprechen den strengen gesetzlichen Anforderungen der europäischen und nationalen Gesetzgebung. Die Produkte sind sicher und uneingeschränkt für die Ernährung von Babys und Kleinkindern geeignet. Darauf können sich Eltern verlassen.

Quelle: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND)