Übertriebene Versprechen gegen Blähbauch: Anbieter abgemahnt

Erneut hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dafür gesorgt, dass ein Anbieter übertriebene Gesundheitsversprechen für zwei Nahrungsergänzungsmittel von seiner Internetseite entfernt hat.

Zuvor hatten sich zwei Verbraucherinnen bei Lebensmittelklarheit über die Aussagen beschwert. Nach der Abmahnung durch den vzbv hat der Anbieter, die Her1 GmbH, nun in einer Unterlassungserklärung zugesichert, die kritisierten Aussagen nicht mehr zu verwenden.

Bakterienmix mit übertriebenen Aussagen beworben

Die beiden kritisierten Nahrungsergänzungsmittel – Her 1 gut one und Her 1 Inner beauty – enthalten als Wirkstoffe einen Bakterienmix (unter anderem Milchsäurebakterien) und Calciumcarbonat. Daneben sind in dem einen Produkt unter anderem Erdbeerpulver und Erbsenprotein und in dem anderen Mittel Vitamin-B-reiches Buchweizenkeimpulver und Inulin enthalten. Mit Aussagen wie „ByebyeBlähbauch“ und „Für ein entspanntes Bauchgefühl – Supporte Deine Verdauungsenzyme mit Inner Beauty!“ warb der Anbieter für die Produkte. Einen Teil der Aussagen wertete der vzbv als krankheitsbezogen und damit generell als unzulässig für Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel. Die gesundheitsbezogenen Angaben gingen nach Ansicht des vzbv über die zugelassenen Aussagen für B-Vitamine hinaus.

Krankheitsbezogene Angaben sind verboten

Teilweise waren die Aussagen als allgemeine Fakten zu Darmbakterien verpackt, zum Beispiel „Die im Verdauungstrakt angesiedelten Mikroorganismen verhindern die Ansiedlung krankheitserregender Bakterien“ oder „Ein gesunder Darm lässt weniger Schadstoffe passieren, reduziert somit Entzündungen…“.

In Zusammenhang mit der Aussage „Für ein entspanntes Bauchgefühl – Supporte Deine Verdauungsenzyme mit Inner Beauty!“ erweckten die Aussagen nach Ansicht des vzbv aber den Eindruck, dass das Produkt gegen Blähungen, Bauchschmerzen und Entzündungen helfe, und dass durch die Einnahme des Produktes Krankheiten vorgebeugt werden könne. Auch eine Abbildung zu Anzeichen einer Darmschädigung, die unter anderem vermeintlich Angstzustände, Depressionen, Blähungen und Entzündungen hervorrufen könne, wertete der vzbv als krankheitsbezogen und damit als unzulässig.

Die Expert:innen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes werteten die Aussagen als Verstöße gegen die Health-Claims-Verordnung und forderten die Her1 GmbH zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Das Unternehmen hat die Erklärung inzwischen unterzeichnet und die kritisierte Werbung von der Internetseite entfernt.

Quelle: vzbv / LebensmittelKlarheit