EU-Agrarminister drängen auf Lockerung bei gentechnisch veränderten Pflanzen

Der EU-Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass selbst Pflanzen deren Erbgut mit der Genschere CRISPR Cas verändert wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) gelten.

Damit gelten für die Zulassung die Vorgaben der EU-GVO-Richtlinie. Mittlerweile haben sich die Rahmenbedingungen in Europa jedoch dramatisch verändert. Düngemittel werden unbezahlbar und der Klimawandel führt zu Trockenheit oder Überschwemmungen.

Die Agrarminister der EU gehen davon aus, dass die Erntemengen schrumpfen und die Lebensmittelversorgung nicht mehr auf Dauer gesichert sein könnte. Sie fordern die EU-Kommission daher auf, die gesetlichen Auflagen für neue Gentechniken zu lockern. Dahinter steht auch die Befürchtung, dass die Europäische Wissenschaft bei diesem wichtigen Thema abgehängt wird. Schießlich wird die Technik bereits fast damit Europa den Anschluss an neue Züchtungsverfahren nicht verliert überall eingesetzt.