Zur Bestandserholung: EU-Fischereirat beschließt Fortsetzung der Schutzmaßnahmen in der Ostsee für 2023

BMEL beruft Leitbildkommission für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei ein.

Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Ostseebestände für das Jahr 2023 beschlossen. Da die Situation der für Deutschland wichtigen Bestände Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee weiterhin kritisch ist, muss die gezielte Fischerei wie schon im laufenden Jahr weitgehend geschlossen bleiben.

Zumindest für den westlichen Hering gibt es allerdings eine mittelfristige Erholungsperspektive. Grund dafür ist, dass sich Deutschland im vergangenen Jahr erfolgreich für eine drastische Reduzierung der Fänge aus diesem Bestand auch im benachbarten Skagerrak/Kattegat eingesetzt hat. Der Dorschbestand leidet unter einer Vielzahl von negativen Umwelteinflüssen und den Folgen der Klimakrise. Ob und wann er wieder eine gesunde Bestandsgröße erreicht, ist nach wissenschaftlicher Einschätzung derzeit unklar.

Zu dem Quotenbeschluss für die Ostsee erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Obwohl das für unsere Ostseefischerinnen und -fischer nicht die Nachrichten sind, auf die Sie gehofft haben, ist es doch die einzige Chance, die Bestände wiederaufzubauen. Nur so können wir die Existenzgrundlage der Ostseefischerei perspektivisch sichern. In dieser schwierigen Situation haben wir den Strukturwandel an der deutschen Ostseeküste bereits im laufenden Jahr gemeinsam mit den Küstenbundesländern durch kurzfristige Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen begleitet. Diese wollen wir auch 2023 fortsetzen.

Unser Ziel bleibt es, dass alle Bestände in der Zukunft wieder in einen guten biologischen Zustand gebracht und damit auch wieder gezielt befischt werden können. Neben der notwendigen Verbesserung der Umweltsituation gilt es daher nun, einen breiten gesellschaftlichen Konsens für nachhaltige Perspektiven für die deutsche Fischerei in der Ostsee zu erzielen. Hierzu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Leitbildkommission einberufen, in der neben der Fischerei auch Umweltverbände, Wissenschaft und Verwaltung vertreten sind.“

Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf westlichen Hering gelten weiterhin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräten (Stellnetze und Reusen). Geschlossen bleibt weiterhin auch die gezielte Fischerei auf östlichen Dorsch sowie in weiten Teilen der Ostsee auf Lachs. Bei Sprotte sinken die Fänge gemäß der wissenschaftlichen Empfehlung um 11 Prozent. Die Fangquoten für Scholle konnten aufgrund der positiven Bestandsentwicklung erneut um 25 Prozent angehoben werden. Durch die bevorstehende verpflichtende Einführung von selektiveren Fanggeräten in der Plattfisch-Fischerei wird der tatsächliche Beifang von Dorsch im kommenden Jahr nochmals deutlich reduziert werden können.

Für die Freizeitfischerei werden die für das laufende Jahr geltenden Tageshöchstfangmengen pro Angler („Bag Limit“) auch im Jahr 2023 fortgeschrieben. Jeder Freizeitfischer darf weiterhin nur einen Dorsch und einen Besatzlachs – herangezogene Lachse, die in die Ostsee ausgesetzt werden – pro Tag fangen.

Die Leitbildkommission für die Zukunft der Ostseefischerei tagt erstmals am 8. November 2022 in Kiel und soll im Laufe des Jahres 2023 ihre Empfehlungen vorlegen.

Die erzielten Beschlüsse im Einzelnen:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/144-agrarrat.html

Quelle: BMEL