Gentechnik und Saatgut – Ergebnisse der Überwachung durch die Bundesländer im Analysejahr 2022

Im Analysejahr 2022 (01.10.2021 – 30.09.2022) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 776 Saatgut-Proben von 12 verschiedenen Kulturpflanzen auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersucht.

Im Vergleich zu den Vorjahren wurde im Analysejahr 2022 erstmals seit 2009 in keiner der untersuchten Saatgutpartien GVO-Anteile nachgewiesen.

Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) wurden mit einem Anteil von 61 Prozent bzw. 26 Prozent am häufigsten kontrolliert (Abb. 1).

Wie bereits im Vorjahr wurde im Rahmen eines Pilotprojekts der Länder erneut Zuckermaissaatgut auf GVO-Anteile kontrolliert. Dieses Pilotprojekt wurde vor dem Hintergrund initiiert, dass zuvor ungarische Kontrollbehörden geringe Anteile nicht zugelassener GVO in Zuckermaissaatgut mit Herkunft aus den USA nachgewiesen hatten, das über Deutschland vertrieben worden war. Ebenfalls anlassbezogen wurden im Analysejahr 2022 wie im Vorjahr Kontrollen von Leinsaatgut durchgeführt. Grund für die erneute Aufnahme der Kontrollen von Leinsaatgut waren Funde von nicht zugelassenem gentechnisch veränderten Leinsamen in Ernteproben im Jahr 2020.

Als weitere Kulturarten wurden Soja, Zuckerrübe, Tomate, Zucchini, Senf, Rote Rübe und Luzerne kontrolliert, jedoch mit kleiner Probenanzahl (Abb. 1).

Hintergrund

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Alle Analysen erfolgen mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut, die vom BVL in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §28b des Gentechnikgesetzes veröffentlicht werden.

In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen, die diese gentechnische Veränderung tragen, in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.

Abbildung 1: Im Analysejahr 2022 (01.10.2021 – 30.09.2022) wurden insgesamt 776 Saatgutuntersuchungen auf GVO-Anteile von den Bundesländern durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen einen Anteil von 61 % bzw. 26 % ein.Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 2: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Mais (2009 – 2022). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.).Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 3: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Raps (2009 – 2022). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.).Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html
Abbildung 4: Ergebnisse der Saatgutuntersuchungen durch die Bundesländer für Soja (2011 – 2022). Die Angaben beziehen sich auf das jeweilige Analysejahr (01.10. – 30.09.).Quelle: www.lag-gentechnik.de/saatgut.html

Ausgabejahr: 2022 / Datum: 04.11.2022

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Quelle: BVL