Sulfite: Sicherheitsbedenken für Konsumenten größerer Mengen, Daten fehlen jedoch nach wie vor

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Die ernährungsbedingte Aufnahme von Sulfiten könnte für Konsumenten größerer Mengen von Lebensmitteln, die diese Zusatzstoffe enthalten, ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Zu diesem Schluss gelangten die Sachverständigen der EFSA in ihrer aktualisierten Bewertung von Schwefeldioxid (E220) und Sulfiten (E221-228). Aufgrund von Lücken bei den Toxizitätsdaten konnte das Ausmaß bestimmter gesundheitsschädlicher Wirkungen nicht bestätigt werden.

Sulfit kommt im menschlichen Körper sowie in Lebensmitteln wie Äpfeln, Reis, Zwiebeln und Kohl sowie Getränken wie Wein natürlich vor.

Sulfite werden einer Reihe von Lebensmitteln als Konservierungs- und Antioxidationsmittel (z. B., um zu verhindern, dass Lebensmittel braun werden) zugesetzt, darunter Trockenobst und -gemüse, Kartoffelerzeugnisse, Bier und Malzgetränke, Wein und Fruchtsäfte. Sie können auch verwendet werden, um den Gärungsprozess während der Weinherstellung zu stoppen.

Sicherheitsgrenzwert

Dr. Maged Younes, Vorsitzender des EFSA-Gremiums für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromastoffe, erklärte: „Die verfügbaren Toxizitätsdaten reichten nicht aus, um eine zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI) abzuleiten. Stattdessen haben wir die Sicherheitsmarge für die Exposition (MOE) unter Berücksichtigung der ernährungsbedingten Aufnahmen und der mit neurotoxischen Wirkungen in Tierversuchen verbundenen Dosis berechnet.“

„ADI ist ein Grenzwert, unterhalb dessen, wie wir wissen, die tägliche Aufnahme sicher ist. Wenn es Hinweise auf schädliche Wirkungen gibt, aber nicht genug, um zu bestätigen, welche Menge sicher ist, sagt der MOE-Wert uns, ob die derzeitigen Aufnahmemengen wahrscheinlich schädlich sein werden.“

Bei dem MOE-Wert handelt es sich um das Verhältnis zwischen der niedrigsten geschätzten Dosis, bei der eine schädliche Wirkung beobachtet wird, und dem Expositionsniveau gegenüber dem Stoff. Bei Sulfiten könnte ein Verhältnis unter 80 Sicherheitsbedenken aufwerfen.

Exposition für Konsumenten größerer Mengen

Dr. Matthew Wright, Vorsitzender der EFSA-Arbeitsgruppe zu Schwefeldioxid-Sulfiten, erklärte: „Die von uns berechneten MOE-Werte lagen bei Konsumenten größerer Mengen in allen Bevölkerungsgruppen mit Ausnahme von Jugendlichen unter 80. Dies bedeutet, dass die geschätzte Aufnahmemenge für diese Konsumenten potenziell über dem liegt, was als sicher anzusehen wäre, und zwar um bis zu 12,5 % bei Kindern (3-10 Jahre) und um bis zu 60 % bei Erwachsenen.“

Das Gremium fand Hinweise auf gesundheitsschädliche Wirkungen auf das zentrale Nervensystem, wie z. B. eine verzögerte Reaktion von Nervenzellen auf Stimuli, ein frühes Anzeichen für eine Funktionsstörung des Nervensystems.

Die Wissenschaftler der EFSA bekräftigten auch ihre frühere Empfehlung, Überempfindlichkeit oder Intoleranz bei einigen sensiblen Konsumenten wegen bestehender Wissenslücken weiter zu untersuchen.

Hintergrund des aktualisierten Gutachtens

2016 bewertete die EFSA im Rahmen des Programms zur Neubewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, die vor dem 20. Januar 2009 in der EU zugelassen wurden, erneut die Sicherheit von Sulfiten.

Zu diesem Zeitpunkt legte das Gremium eine vorläufige Gruppen-ADI von 0,7 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag fest, bis neue Daten vorliegen würden, die für die Schlussfolgerung zur Sicherheit erforderlich sind.

Obwohl die Europäische Kommission eine Aufforderung zur Vorlage von Daten veröffentlicht hat, um die in der vorherigen Neubewertung der EFSA beschriebenen Unsicherheiten zu beseitigen, reichten die von der Industrie bereitgestellten und in der veröffentlichten Literatur verfügbaren Informationen nicht aus, um eine ADI zu ermitteln.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Schwefeldioxid im Rahmen der EU-Biozid-Verordnung getrennt bewertet, insbesondere im Hinblick auf seine Verwendung zur Desinfektion von Weinfässern und als Konservierungsstoff zur Verhinderung des mikrobiellen Wachstums in Schuhkartons während der Lagerung und des Transports.

Follow‐up of the re‐evaluation of sulfur dioxide (E 220), sodium sulfite (E 221), sodium bisulfite (E 222), sodium metabisulfite (E 223), potassium metabisulfite (E 224), calcium sulfite (E 226), calcium bisulfite (E 227) and potassium bisulfite (E 228)
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Quelle: EFSA