GAP als Kerninstrument für nachhaltige Transformation der Landwirtschaft weiterentwickeln

Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan nimmt Arbeit auf.

Am 1. Januar 2023 startet die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – der Rahmen für die EU-Agrarförderung in Deutschland steht: Mit dem GAP-Strategieplan rücken die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte für Umwelt- und Klimaschutz stärker in den Mittelpunkt. Die Agrarförderung stärkt künftig die nachhaltige Agrarwirtschaft, um die natürlichen Ressourcen zu schützen, auch in Zukunft unsere Ernährung zu sichern und gleichzeitig die Potentiale der ländlichen Räume besser zu nutzen.

Damit die GAP schon in der neuen Förderperiode noch stärker zum Kerninstrument für die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft und zukunftsfeste ländliche Räume wird, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan ins Leben gerufen. Dieses breite Bündnis aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Politik sowie Verwaltung flankiert künftig die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans. Der Begleitausschuss kam heute unter der dem Vorsitz des BMEL digital zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Das Ziel des BMEL ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten: für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Das EU-Recht ermöglicht es, jährlich bei den Rahmenbedingungen der Agrarförderung nachzusteuern. Dem Begleitausschuss kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Das Gremium wird unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele bewerten und Vorschläge für mögliche Änderungen beraten. Damit leistet der Begleitausschuss auch bereits wichtige Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027.

Der Begleitausschuss soll künftig mindestens einmal jährlich tagen. Er wird durch regionale Begleitausschüsse unter Leitung der Länder flankiert. Diese haben eigene originäre Zuständigkeiten im Rahmen der regionalen Begleitung des GAP-Strategieplans. So kann die bisher gut etablierte und bewährte Partnerschaft auf regionaler Ebene fortgeführt werden.

Insgesamt stehen in der Förderperiode von 2023 bis 2027 für die EU-Agrarförderung in Deutschland rund 30 Milliarden Euro EU-Mittel zur Verfügung, die durch nationale Kofinanzierung aufgestockt werden. Allein im Landwirtschaftssektor sind damit über 300.000 Antragsberechtigte unmittelbar angesprochen.

Der Begleitausschuss Nationaler GAP-Strategieplan setzt sich wie folgt zusammen:

1. Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner

Kategorie: Land- und Forstwirtschaft einschließlich Verarbeitung und Vermarktung

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (repräsentiert auch Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V.)
  • Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (repräsentiert auch Bioland e.V.)
  • Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft e. V.
  • Deutscher Bauernverband e. V.
  • Deutscher Weinbauverband e. V.
  • Verband der Landwirtschaftskammern e. V.
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  • Interessensgruppe Deutscher Raiffeisenverband e. V. (repräsentiert auch Deutscher Imkerbund e.V., Zentralverband Gartenbau)

Kategorie: Umweltschutz einschließlich biologische Vielfalt und Klimaschutz

  • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V.
  • Deutscher Bund der Verbandlichen Wasserwirtschaft e.V.
  • Deutscher Naturschutzring
  • Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (repräsentiert auch Liga für Hirtenvölker und nachhaltige Viehwirtschaft e.V., Bundesverband Berufsschäfer e. V.)
  • VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
  • Waldbesitzerverband Mecklenburg-Vorpommern und AfE-DFWR
  • Interessensgruppe NABU e. V. (repräsentiert auch WWF Deutschland, Germanwatch e. V., Bodensee-Stiftung)
  • Interessensgruppe Deutscher Grünlandverband e.V. (repräsentiert auch Deutscher Jagdverband e. V., Fachverband Biogas e. V.)

Kategorie: Stärkung der Ländlichen Räume

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der LEADER-Aktionsgruppen in Deutschland e. V.
  • Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften
  • Deutscher Landkreistag
  • Deutscher Städte und Gemeindebund
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V.
  • Interessensgruppe Agrarsoziale Gesellschaft e.V. (repräsentiert auch Arbeitsgemeinschaft der Akademien Ländlicher Räume, Bundesverband der Regionalbewegung)

Kategorie: Querschnittsthemen

  • Bund der Deutschen Landjugend e. V.
  • Deutscher LandFrauenverband e. V.
  • Evangelische Kirche in Deutschland, ZGV EKHN, Kommissariat der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin, Katholische Landvolkbewegung Deutschland (Wechselprinzip in eigenständiger Organisation)

2. Zuständige Ressort aller Bundesländer

3. Bundesressorts

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
  • Bundesministerium für Finanzen (BMF)
  • Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV)
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

In beratender Funktion (ohne Stimmberechtigung) nehmen zudem Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) sowie des Thünen-Instituts (TI) am Begleitausschuss teil.

Hintergrundinformationen:

Da für die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner im Begleitausschuss nur eine begrenzte Anzahl an Mitgliedsplätzen zur Verfügung stand, wurde ein offenes Interessensbekundungsverfahren in einem mehrstufigen Prozess durchgeführt. Damit dennoch einer möglichst großen Anzahl von Institutionen die Möglichkeit geboten werden konnte, sich mit ihrer Expertise in die Begleitung und Steuerung des deutschen GAP-Strategieplans einzubringen, ist ein so genanntes Repräsentationsprinzip vorgesehen. Dabei wurden einigen Institutionen/Verbänden direkte Mitgliedsplätze zugewiesen. Für die verbliebenen Mitgliedsplätze wurden die Institutionen/Verbände, die nicht über einen direkten Mitgliedsplatz berücksichtigt werden konnten, aufgefordert, in Selbstorganisation sog. Interessensgruppen zu bilden und für diese eine Repräsentantin/einen Repräsentanten zu benennen, die/der die Interessensgruppe im Begleitausschuss stimmberechtigt vertritt.

Quelle: BMEL