Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe – Untersuchungsergebnisse aus dem Jahr 2021

Pharmakologisch wirksame Stoffe werden in der landwirtschaftlichen Nutztierproduktion in Form von zugelassenen Tierarzneimitteln eingesetzt.

Die Anwendung von Tierarzneimitteln ist unerlässlich, um erkrankte Tiere zu behandeln. Tierarzneimittel leisten so einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Tiergesundheit und damit zum Tierschutz sowie zur Produktion qualitativ hochwertiger tierischer Lebensmittel. Nach einer Behandlung lebensmittelliefernder Tiere muss jedoch zum vorbeugenden Schutz des Verbrauchers sichergestellt werden, dass keine Rückstände der Arzneimittel in von diesen Tieren gewonnen Produkten wie Fleisch, Fisch, Milch, Eiern oder Innereien vorhanden sind.

Die Überwachung tierischer Lebensmittel auf solche unzulässigen Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe wird europaweit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Weitere Informationen zu den Hintergründen, den rechtlichen Anforderungen und der Überwachung der Rechtsvorgaben sind hier anschaulich zusammengefasst: Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe. Die Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften zu diesen Rückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs wird in Baden-Württemberg durch Untersuchung von Proben entlang der Lebensmittelkette aus Erzeugerbetrieben, Schlachtbetrieben und dem Lebensmittelhandel sichergestellt.

Proben im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP)

Für das Land Baden-Württemberg wurden im Jahr 2021 im Rahmen des NRKP insgesamt 4096 Proben lebensmittelliefernder Tiere am CVUA Karlsruhe auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe analysiert. Diese Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb (15 %) oder im Schlachtbetrieb (85 %) erhoben.

In Proben von 13 untersuchten Tieren (0,3 %) wurden Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe nachgewiesen. Die meisten der analysierten Stoffe stammten dabei aus der Gruppe der Antibiotika (also Arzneimittel die gegen Bakterien wirken) und der Gruppe der Antiparasitika (Arzneimittel die gegen Parasiten, wie z.B. Zecken, Flöhe und Läuse wirken). Lediglich 3 Proben (0,08 %) wurden beanstandet, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden.

Dabei handelte es sich um drei Rinder, deren Nieren Rückstände des Glukokortikoids Dexamethason oberhalb der zulässigen Höchstmenge enthielten. Glukokortikoide wie Dexamethason werden als entzündungshemmende Arzneimittel eingesetzt. Die Muskulatur war nur bei einem der Tiere auffällig und enthielt ebenfalls Dexamethason oberhalb der Höchstmenge. In einer der genannten Nierenproben wurde zudem der Stoff Meloxicam in einer Konzentration oberhalb der Höchstmenge nachgewiesen. Meloxicam ist ein schmerzstillendes, entzündungshemmendes und fiebersenkender Wirkstoff aus der Gruppe der nicht-steroidalen Antiphlogistika.

Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hier werden auch die nationalen Jahresberichte zum NRKP veröffentlicht.

Tabellen und vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Karlsruhe