Weihnachtsessen mit Kleinkindern: Tabus gibt es kaum

Was darf ein Kleinkind essen, bei welchen Lebensmitteln sollten die Eltern in den ersten drei Lebensjahren vorsichtig sein? Das Netzwerk Gesund ins Leben (GiL) im Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) gibt Antworten.

Konfitüre, Weihnachten
Foto: Einladung zum Essen

Nur noch wenige Tage bis Weihnachten – und noch so viel zu organisieren. Das Festtags-Menü will geplant, Plätzchen gebacken und das Wohnzimmer geschmückt werden. Wenn an Weihnachten auch ein Kleinkind mit am Tisch sitzt, kommen vielleicht auch Fragen zum Essen auf. Kann das Kind alle Weihnachtsleckereien bedenkenlos mitessen oder sind einige Speisen tabu?

Ganz grundsätzlich können Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren fast so essen „wie die Großen“. Es gibt kaum Tabus, sondern vielmehr die Gelegenheit, sie mit neuen Lebensmitteln vertraut zu machen.

Gegen Ende des ersten Lebensjahres bekommen Kleinkinder weniger Beikost und nehmen vermehrt an den Familienmahlzeiten teil. Separates Kochen entfällt und es gelten für sie die gleichen Empfehlungen für eine ausgewogene Ernährung wie für Erwachsene: Kleinkinder sollten reichlich Pflanzliches, mäßig Tierisches und nur sparsam Fettes und Süßes essen. Wichtig außerdem: viel Trinken, am besten Wasser.

Nach den bundesweiten Handlungsempfehlungen zur Ernährung und Bewegung im Kleinkindalter des Netzwerks Gesund ins Leben gibt es nur wenige Lebensmittel, die für diese Altersgruppe aufgrund gesundheitlicher Risiken noch nicht geeignet sind.

  1. An Nüssen, Samen, kleinen Beeren, rohen Karotten und anderen kleinen und/oder harten Lebensmitteln verschlucken Kleinkinder sich leicht. Solche Lebensmittel sollten daher kindgerecht zerkleinert, gerieben oder püriert werden.
  2. Da ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist, sollten Kleinkinder keine rohen tierischen Produkte wie Rohmilchkäse, Mett oder rohe Eier essen. Gut durcherhitzt sind diese Lebensmittel aber kein Problem. Der Richtwert dabei lautet: Das ganze Lebensmittel sollte für zwei Minuten oder mehr auf mindestens 70 Grad Celsius erhitzt werden. Entscheidend ist hier die Temperatur, die das Lebensmittel im Inneren erreicht, sodass der Vorgang insgesamt deutlich länger dauern kann.
  3. Auch rohe Sprossen und aufgetaute Tiefkühlbeeren sollten vor dem Verzehr nach oben genannter Formel durcherhitzt werden, um potenzielle Krankheitserreger abzutöten.
  4. Alkoholhaltige Speisen sind für Kinder jeden Alters ungeeignet.

Und was heißt das konkret für die Vorweihnachtszeit mit Kleinkindern? Eltern können zum Beispiel auf zuckerarme Plätzchenrezepte mit gemahlenen statt stückigen Nüssen zurückgreifen oder das Gebäck mit Fruchtsaft-Glasur anstelle von süßem Zuckerguss und Schokolade verzieren. Bei gekauften Leckereien hilft ein Blick auf die Zutatenliste, um ganz sicherzugehen, dass weder rohes Ei noch Alkohol enthalten ist. Das Wichtigste ist aber, die Kinder teilhaben zu lassen. Die Kleinen sollen probieren, all die neuen Gerüche und Geschmäcker kennenlernen und gerne in der Weihnachtsbäckerei helfen, um ein positives Verhältnis zum Essen zu festigen.

Essen dürfen Kleinkinder also fast alles – es kommt vor allem auf die Zubereitung an. Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung, die alle Lebensmittelgruppen einschließt, unterstützt die Kinder bei der Entwicklung eines gesunden Essverhaltens und versorgt sie mit wichtigen Nährstoffen. Weglassen sollten Eltern Lebensmittel nur, wenn eine Nahrungsmittelallergie oder -unverträglichkeit ärztlich nachgewiesen ist.

www.bzfe.de

Weitere Informationen: