Feinkostsalate – Delikatesse für alle Gelegenheiten

Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat Leitsätze neu gefasst.

Ob Nudelsalat auf dem Party-Buffet, Eiersalat auf dem Frühstücksbrötchen oder einfach als Snack zwischendurch ein Heringssalat to go – die Auswahl an Feinkostsalaten ist groß. Was genau unter Feinkostsalaten verstanden wird, welche Zutat in einem bestimmten Salat in welcher Menge vorhanden sein sollten, das beschreiben die Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch. Das Angebot an Feinkostsalaten verändert sich laufend und so sind auch Anpassungen der Leitsätze von Zeit zu Zeit notwendig. In die aktuelle Neufassung der Leitsätze sind Informationen über mehrere hundert Artikel und Produktbeispiele eingeflossen.

Durch das Vermischen sieht man nicht immer auf Anhieb, aus welchen Zutaten ein Salat hergestellt ist. Der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist es daher ein Anliegen, die verkehrsüblichen Mindestmengen bestimmter Zutaten zu prüfen bzw. zu beschreiben. So liegt beispielsweise der Fleisch- bzw. Wurstanteil beim Fleischsalat bei mindestens 28 Prozent; bei Delikatess-Fleischsalat klettert dieser Wert auf 34 Prozent. Auf ähnliche Weise vermitteln die Leitsätze Klarheit darüber, was man von einem Krabben- oder Gemüsesalat erwarten darf: dass die Zutat, die dem Salat ihren Namen gibt, durch eine charaktergebende Menge enthalten ist. Die überarbeiteten Leitsätze enthalten jetzt zudem die Beschreibungen für weitere Feinkostsalate wie z. B. Kartoffel-, Eier-, Kraut- und Nudelsalat.

Die vollständigen Leitsätze und Informationen zur Arbeit der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie unter www.deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de

Weitere Informationen: deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de/leitsaetze

Quelle: Rommy Schmidt, www.bzfe.de / DLMBK im BZfE