Weitere Insektenart als Lebensmittel in der EU zugelassen

Die Larven des Getreideschimmelkäfers Alphitobius diaperinus sind erstmals als Zutat zur Verwendung in verschiedenen Lebensmitteln zugelassen worden: z. B. in Backwaren, Nudeln oder Fleischersatzprodukten.

Mehlwurm
Foto: katerinavulcova auf Pixabay

Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/58 vom 5.1.2023 tritt am 26.01.2023 in Kraft.

Der Getreideschimmelkäfer (Larve) ist bereits die vierte Insektenart, die als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen wurde. Schon im Mai 2021 wurde der gelbe Mehlwurm (Tenebrio molitor Larve) zugelassen. Es folgten die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria) und die Hausgrille (Acheta domesticus).

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und dürfen erst nach einer Zulassung in Verkehr gebracht werden, wenn belegt wurde, dass von ihnen keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Die Larven des Getreideschimmelkäfers sind unter den mit der Zulassung festgelegten Verwendungsbedingungen sichere Lebensmittel.

Das Etikett des Lebensmittels, das die Larven enthält, muss jedoch darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die gegen Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Dies gilt auch für die anderen bisher zugelassenen Insekten.

Quelle: BVL