DGKJ: Endlich: Werbebeschränkungen für ungesunde Kinderprodukte in Sicht

Zuckerfallen, Kalorienbomben, fette Snacks – Werbung macht dick.

Dieser lapidare Satz leuchtet Eltern ein, wenn sie wissen, womit ihre Kinder beim Fernsehen oder im Netz umworben werden. Eine heute vorgestellte Initiative des BMEL will dies nun ändern.

Kinder schlecht ernähren – ein lukrativer Markt

Selbst TV-Sendungen, Webseiten oder SocialMedia-Kanäle, die sorgsam auf ihre Eignung für Kinder begutachtet wurden, sind gerahmt und unterbrochen von Werbung, die für die junge Zielgruppe maßgeschneidert ist. Sie präsentieren zumeist Süßwaren, Snacks und Getränke speziell für Kinder. Für die Jüngsten werden Schokoriegel, Puddings oder Knusperflocken mit Comicfiguren angereichert, für die Größeren verbinden Influencer:innen ihren Content mehr oder minder gekonnt mit Werbung, die Bedürfnisse nach diesen speziellen Produkten mit viel zu hohen Gehalten an Zucker, Salz, gesättigten Fetten und Trans-Fettsäuren erzeugt.

„Aus Sicht der Eltern ist diese Art der Umwerbung ihrer Kinder mit kommerziellem Absatzinteresse nicht akzeptabel, denn die Diskrepanz zum empfohlenen Ernährungsprofil ist riesig“, kritisiert Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Vizepräsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin (DGKJ).

Nun soll ein Gesetz diese Form der Werbung eingrenzen. Das Vorhaben wurde heute von Bundesernährungsminister Özdemir vorgestellt, eingefordert wird es seit Jahren von Kinder- und Jugendärztinnen, wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Verbraucherorganisationen. Sie betraten damit kein Neuland, denn die Wirksamkeit der an Kinder gerichteten Werbung ist gut belegt.

Ein wesentlicher Punkt: Kinder können den nicht-faktischen, verführenden Charakter von Werbung kaum verstehen,1 sie reflektieren noch nicht, wie sehr ihre Lebensmittel- und Getränkepräferenzen, Verzehr und Kaufwünsche davon beeinflusst werden.2

Gleich auf zwei Ebenen entstehen dadurch große Gesundheitsrisiken: Zum einen ist gesunde Ernährung für Wachstum, Entwicklung, Leistungsfähigkeit und langfristige Gesundheit besonders wichtig, zudem werden im Kindesalter jene Vorlieben und Gewohnheiten erlernt und gefestigt, welche die Speisen- und Getränkeauswahl im späteren Alter prägen.

„Mit Blick auf die hohe Krankheitslast durch Übergewicht, Adipositas und weitere ernährungsabhängige Krankheiten ist jede Investition in die gesunde Ernährung von Kindesbeinen an sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft ungeheuer lohnend“, konstatiert Prof. Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der DGKJ-Ernährungskommission.

Das heute vorgestellte Vorhaben sieht vor, die an Kinder bis 14 Jahren gerichtete Werbung für Lebensmittel, die nach dem WHO-Nährwertprofil als ungünstig zu bewerten sind, mittels gesetzlicher Maßnahmen zu beschränken. Auch hiermit greift man auf einen längst vorliegenden Konsens zurück, hatte sich die WHO doch bereits am 12. Mai 2010 mit der Zustimmung von 192 Mitgliedsländern für eine wirksame Begrenzung von Werbe- und Vermarktungsmaßnahmen von ungesunden Lebensmitteln mit hohem Gehalt an gesättigtem Fett, Zucker oder Salz ausgesprochen.3

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Initiative des Bundesernährungsministers ausdrücklich. Aus fachlicher Sicht und im Interesse der Kindergesundheit ist die Regulierung von an Kinder gerichteter Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt eine Notwendigkeit im Interesse der Kindergesundheit und trifft auf ungeteilte Zustimmung der wissenschaftlichen Expert:innen.

Anmerkungen

1) Institute of Medicine. Food marketing to children and youth: Threat or opportunity. Washington, DC: The National Academies Press; 2006.

2) Institute of Medicine. 2013. Challenges and Opportunities for Change in Food Marketing to Children and Youth: Workshop Summary. Washington, DC: The National Academies Press. doi.org/10.17226/18274.

3) WHO-Beschluss WHA63.14. Sixty-third World Health Assembly. 9 WHA63.14. Marketing of food and non-alcoholic beverages to children. 21 May 2010, Genf.

Quelle: DGKJ