Özdemir: Gesundheitsschutz stärken – Rauchen darf nicht attraktiv sein

Bundesregierung beschließt Verbot von charakteristischen Aromen bei erhitzten Tabakerzeugnissen.

Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Damit wird das bestehende Verbot des charakteristischen Aromas und von Aromastoffen in ihren Bestandteilen – wie Filter, Papier, Packungen oder Kapseln – auf erhitzte Tabakerzeugnisse ausgeweitet.

Unter „charakteristischen Aromen“ versteht man Geruch- bzw. Geschmacksrichtungen, wie beispielsweise verschiedene Fruchtsorten, Kakao, Vanille oder Menthol, die sich vom eigentlichen Tabakgeschmack bzw. -geruch unterscheiden und beim Rauchen deutlich wahrgenommen werden können. Diese Regelung galt bisher nur für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen, beispielsweise Menthol-Zigaretten. Darüber hinaus müssen die Erzeugnisse, wenn sie als Rauchtabakerzeugnisse eingestuft werden, mit kombinierten Text-Bild-Warnhinweisen und einer Informationsbotschaft (wie bei Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak) gekennzeichnet werden.

Bundesminister Cem Özdemir sagt dazu: „Rauchen ist tödlich – und das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Dennoch steigt die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten wieder. Mich besorgt vor allem, dass Jugendliche wieder stärker damit anfangen. Den Einstieg erleichtern aromatisierte Tabakerzeugnisse. Als Bundesregierung gehen wir deshalb den nächsten Schritt und weiten das bestehende Aroma-Verbot aus. Was nachweislich tötet, sollte weder nach Beere noch Melone oder Vanille schmecken.“

Die neuen nationalen Bestimmungen sind gemäß den Vorgaben der Delegierten EU-Richtlinie ab dem 23. Oktober 2023 in Deutschland anzuwenden. Durch das Verbot von charakteristischen Aromen soll das Rauchen insgesamt unattraktiver gemacht und die Raucherquote von Jugendlichen gesenkt werden.

Mit dem Begriff des erhitzten Tabakerzeugnisses (gelegentlich auch „Tabakerhitzer“ genannt) ist ein neuartiges Tabakerzeugnis gemeint, das erhitzt wird, um Nikotin und andere chemische Stoffe freizusetzen, die dann eingeatmet werden. Je nach seinen Eigenschaften ist dieses Erzeugnis als Rauchtabakerzeugnis oder als rauchloses Tabakerzeugnis einzuordnen. Elektronische Zigaretten fallen nicht darunter.

Hintergrund

Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko in Deutschland. Jährlich sterben in der Bundesrepublik über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Neun von zehn Lungenkrebserkrankungen werden durch Tabak verursacht. Nach Angaben der Europäischen Kommission haben die Absatzmengen und das Verkaufsvolumen von erhitzten Tabakerzeugnissen in der Europäischen Union deutlich zugenommen. Vor allem seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Zahl der Abhängigen wieder deutlich gestiegen.

Wie aus der Deutschen Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA-Studie) hervorgeht, ist auch die Zahl der rauchenden Jugendlichen in Deutschland im vergangenen Jahr signifikant gestiegen. Laut der Erhebung rauchen mehr als 400.000 Minderjährige in Deutschland Zigaretten. Laut der Befragung hat sich der Anteil der Raucher unter den 14- bis 17-Jährigen innerhalb eines Jahres fast verdoppelt: 15,9 Prozent gaben an, regelmäßig Tabak zu konsumieren, 2021 lag der Anteil noch bei 8,7 Prozent.

Quelle: BMEL