Baden-Württemberg: Amtliche Untersuchung der heimischen Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für 2022 abgeschlossen

Minister Peter Hauk MdL: „Gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher: Bei der amtliche Untersuchung der heimischen Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen können wir auch für das Jahr 2022 wieder eine positive Bilanz ziehen.“

„In Baden-Württemberg wird jährlich Saat- und Erntegut auf gentechnische Veränderungen beprobt. Auch für 2022 kann eine positive Bilanz gezogen werden. Lediglich in zwei, von insgesamt 103 Proben, konnten gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in geringen Mengen nachgewiesen werden. Das freut nicht nur mich, sondern vor allem auch die Verbraucherinnen und Verbraucher. Es zeigt zudem, dass unsere Maßnahmen wirken, aber auch weiterhin wichtig sind und fortgesetzt werden müssen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts (CVUA) Freiburg und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) Augustenberg am Mittwoch (22. März).

Seit mittlerweile über 19 Jahren untersucht die amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stichprobenartig Ernteprodukte aus Baden-Württemberg auf gentechnisch veränderte Bestandteile. Bei den im vergangenen Jahr durchgeführten Untersuchungen von 36 Mais-, 26 Raps-, 19 Soja- und 16 Leinproben sowie 6 Zuckerrübenproben ergaben sich keine alarmierenden Hinweise auf gentechnische Veränderungen im Erntegut. Nur bei zwei Proben wurden gentechnisch veränderte Bestandteile in Spuren knapp über 0,03 % im Rahmen der Analyse detektiert.

„In Baden-Württemberg findet nach wie vor – konventionell wie ökologisch – kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt. Gentechnisch veränderte Pflanzen passen nicht in die kleinräumige Agrarstruktur unseres Landes. Deshalb werden wir diese Untersuchungen auch zukünftig fortsetzen“, betonte Minister Hauk.

Insbesondere durch die internationalen Warenströme und den weltweiten Handel mit Agrarprodukten sowie Saatgut sind weiterhin hohe Anstrengungen und umfassende vorsorgende Maßnahmen notwendig, um die unrechtmäßige Verbreitung von GVO zu verhindern und die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen. Um der Verbreitung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln entgegenzuwirken, ist ein sorgfältiger Umgang sowohl im Handel, als auch auf allen Verarbeitungs- und Produktionsstufen notwendig.

„Wer Produkte mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) kauft, bekommt hochwertige und zudem gentechnikfreie Produkte mit gesicherter Herkunft. Seit 2019 ist der Standard ,Ohne Gentechnik‘ verpflichtender Bestandteil für alle mit dem QZBW ausgezeichneten Produkte“, empfahl Minister Hauk.

Hintergrundinformationen

In Deutschland gibt es nach wie vor keine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Jedoch ist der Anbau von GVO außerhalb Europas weit verbreitet. Hauptanbaugebiete für gentechnisch veränderten Mais und Soja sind die USA, Argentinien und Brasilien. Aufgrund des weltweiten Handels mit Saatgut und Ernteprodukten kann daher nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass trotz vorsorgenden Maßnahmen auch in heimischen Ernteprodukten GVO nachgewiesen werden.

Um den Erfolg dieser Maßnahmen im Land bewerten zu können, werden seit 2004 jährlich in einem Ernte-Monitoring-Programm Untersuchungen auf GVO im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg und im Landwirtschaftlichen Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg durchgeführt. Die Proben werden unmittelbar nach der Ernte in landwirtschaftlichen Erfassungsstellen und Mühlenbetrieben entnommen. Seit Beginn des Monitorings 2004 wurden insgesamt 1.767 Ernteproben untersucht, in 32 Proben waren gentechnische Veränderungen nachweisbar.

Im Jahr 2022 wurde die Untersuchung bei Mais, Soja, Leinsaat, Raps und Zuckerrübe fortgeführt. Ein Schwerpunkt des Monitoringprogramms liegt wie auch in den letzten Jahren weiter auf der Untersuchung von Maispartien. Mais stellt als vielfältige Kulturpflanze in einigen Regionen in Baden-Württemberg die wichtigste Fruchtart dar. Gegenüber den Vorjahren ohne GVO Befunde, wurde in einer der 36 Stichproben der Ernte 2022 gentechnisch veränderter Mais in Spuren detektiert. Die Nachweisgrenze liegt bei ca. 0,03 Prozent. Es kann nicht abschließend bewertet werden, ob der geringe Eintrag von den geernteten Maispflanzen stammte oder es sich um eine Kontamination nach der Ernte handelte.

Um auf Grund der zunehmenden Bedeutung des heimischen Sojaanbaus eine Alternative zum häufig gentechnisch veränderten Importsoja verfügbar zu haben, ist die Untersuchung von Sojabohnen ebenfalls von besonderem Interesse. In den 19 Sojaproben aus der Ernte 2022 konnte in einer Probe eine gentechnische Veränderung nachgewiesen werden. Hervorzuheben ist in diesem Fall, dass keine Sojabohnen, sondern das verarbeitete Produkt Sojaextraktionsschrot beprobt wurde. Auch hier kann nicht mehr abschließend nachvollzogen werden, ob das gentechnisch veränderte Material bereits in den geernteten Sojabohnen enthalten war oder ob der Eintrag nach der Ernte stattgefunden hat. Seit sieben Jahren handelt es sich um den ersten positiven Befund bei der Untersuchung von Soja im Rahmen des Erntemonitorings.

Weiterhin ist zu betonen, dass es sich bei beiden der nachgewiesenen GVO ausschließlich um Spurengehalte knapp über 0,03 %, sowie um in der EU zur Verwendung als Lebensmittel und Futtermittel, aber nicht zum Anbau zugelassene GVO handelt.

Bericht Erntemonitoring 2022

Der ausführliche Bericht zum GVO-Erntemonitoring 2022 mit weiteren Informationen kann im Internet unter den nachfolgend genannten Adressen abgerufen werden. Das CVUA Freiburg ist das Zentrallabor für Untersuchungen auf GVO für die Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg. Für die entsprechenden Untersuchungen in Saatgut und Futtermitteln ist das LTZ Augustenberg zuständig.

http://www.ua-bw.de

http://www.ltz-bw.de

Quelle: MLR BWL