EU-Kommission legt „Green Claims“-Vorschlag vor

BVE fordert: Unternehmen sollen Umweltaussagen datenbasiert begründen können.

Anlässlich der Vorstellung des neuen Richtlinienentwurfs der EU-Kommission für die Verwendung von Umweltaussagen zu Produkten („Green Claims“) weist die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) auf die notwendige Vereinfachung der Berechnung des Umwelt-Fußabdrucks hin.

„Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen benötigen einen besseren Zugang zu den notwendigen Sekundärdaten und einfachere Methoden, um den Umwelt-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen zu können“, sagt Stefanie Sabet, BVE-Geschäftsführerin und Leiterin des Büro Brüssel. Die Datenerhebung zum gesamten Produktlebenszyklus im Unternehmen und in der Wertschöpfungskette sei kostenintensiv und auf einfache wissenschaftliche Berechnungsmethoden müsse je nach Produkt noch lange gewartet werden. Deshalb müssten die Anforderungen des Gesetzgebers maßvoll und verhältnismäßig sein. Während die Verwendung von Umweltfußabdruck Angaben und Bewertungssystemen richtigerweise freiwillig bleiben soll, so müsste den Unternehmen dennoch Zugang zu einer Datenbank gegeben werden, die für die Berechnungen des Umweltfußabdrucks kostenlos zur Verfügung steht.

Zudem empfiehlt die BVE, dass sich der Richtlinienentwurf klarer zwischen den Anforderungen an Aussagen und an Bewertungssysteme (Score) auf Basis des Umwelt-Fußabdrucks differenzieren sollte.

Darüber hinaus wird eine Angleichung der EU-Methoden und Anforderungen für Angaben auf Unternehmensebene, insbesondere für die der Klimaneutralität, mit internationalen, wissenschaftlich anerkannten Standards gefordert.

Bis dahin bleibt die Zulassung mehrerer Methoden zur Berechnung des Umweltfußabdrucks zum Nachweis von Aussagen auf Basis des Umweltfußabdrucks aus Branchensicht notwendig. Da die Vergleichbarkeit eine Herausforderung bleibt, sollte die Wirtschaft eng in die Entwicklung von Methodik und Kategorieregeln des Umweltfußabdrucks einbezogen werden, um Vergleiche innerhalb und zwischen Produktgruppen zu ermöglichen.

Alternative Kommunikationskanäle zur Bereitstellung von Umweltinformationen für die Verbraucher, wie zum Beispiel digitale Etikettierung, sind unerlässlich, um die Bereitstellung anderer wichtiger anderen wichtigen Verbraucherinformationen, die auf der auf der Verpackung verbleiben müssen, nicht zu konterkarieren. Die Digitalisierung sollte daher gefördert werden, wenn es um die Datenerfassung und -überprüfung geht.

Der kürzlich von der BVE veröffentliche Leitfaden „Ambitionierten Klimaschutz erfolgreich umsetzen. Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ hilft Unternehmern der Ernährungsindustrie dabei, nachhaltiger zu werden und das richtig zu kommunizieren. Er kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bve-online.de/presse/infothek/publikationen-jahresbericht/bve-klimaleitfaden-2023

In der Ernährungsindustrie erwirtschaften rund 6.150 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 186 Mrd. Euro. Mit über 638.000 Beschäftigten ist diese Branche der viertgrößte Industriezweig Deutschlands. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 35 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.

Quelle: BVE