Geschlechtsbestimmung im Ei endlich auf wissenschaftliche Grundlage stellen

Tierschutzgesetz schnell ändern.

Die Ergebnisse der Studie zum Schmerzempfinden im Hühnerembryo bestätigen, dass bis einschließlich des 12. Bruttages ein Schmerzempfinden ausgeschlossen werden kann. Bundesregierung und Gesetzgeber sind daher gefordert, für eine rasche Gesetzesänderung zu sorgen, um endlich Rechtssicherheit herzustellen. Diese ist nötig, damit die zwingend notwendigen Investitionen in Selektionsverfahren in den Brütereien auch getätigt werden können. Ergänzend zu einer raschen Rechtsanpassung sind die Forschungsarbeiten zu intensivieren, um belastbare Aussagen zum Schmerzempfinden auch für die Zeit vom 13. bis zum 15. Bruttag zu erhalten.

„Seit dem Ende des Kükentötens haben wir als Eierbranche viel erreicht. Die deutsche Eierwirtschaft setzt das Verbot zum Töten von Eintagsküken im internationalen Wettbewerb als Einzige in dieser umfassenden Form um. Seither werden Bruderhähne aufgezogen und die Selektionsverfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei kontinuierlich weiterentwickelt. Zahlreiche innovative Unternehmen sind aktiv dabei, neue Ansätze für frühe und zuverlässige Selektionsverfahren im Ei mit hohen Kapazitäten zu entwickeln“, bewertet Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) die Leistungen der deutschen Brüterei- und Eierbranche.

Dennoch hat das Gesetz auch zu vielen negativen Verwerfungen geführt. „Die Mehrzahl der in Deutschland ansässigen Legehennenbrütereien hat zwischenzeitlich geschlossen. Zunehmend werden daher auch Junghennen, die nicht nach unseren Standards erzeugt werden, importiert. Ferner werden nun Futterküken für Zootiere, Falknereien oder auch Heimtiere importiert, weil wir diese in Deutschland nicht mehr selbst erzeugen. Die Einführung des Verbots des Kükentötens mit der politischen Brechstange war ein Fehler und hat im Brütereibereich Existenzen gekostet“, ergänzt Henner Schönecke, Vorsitzender des Bundesverband Ei e. V. (BVEi).

„Wir brauchen daher endlich eine tragfähige und rechtssichere Lösung. Das bedeutet: die Bundesregierung muss nun unverzüglich den Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorlegen, damit dieser im Bundestag bis spätestens Juni dieses Jahres beschlossen werden kann. Als Legehennenhalter müssen wir ab Mai/Juni die Bestellung der Junghennen beauftragen. Jede Verzögerung erhöht die Gefahr, dass Betriebe ihre Zertifizierung „ohne Kükentöten“ verlieren, wenn es passiert, dass die eingestallten Legehennen mit einem Selektionsverfahren erzeugt wurden, welches ab 2024 nicht mehr zulässig ist“, lautet der Ruf des BVEi-Vorsitzenden nach entschlossenem politischem Handeln.

„Im Kern braucht es keinen fixen Tag für die Geschlechtsbestimmung im Ei. Vielmehr bräuchten wir eine europäische Regelung, Technologieoffenheit hinsichtlich der Selektionsverfahren im Ei und eine ehrlichere Debatte um das Töten von Küken. Am Ende des Tages wird auch der aufgezogene Bruderhahn getötet – nur zu einem späteren Zeitpunkt, an dem dieser nur nicht mehr so putzig aussieht, wie das männliche Eintagsküken. Für mich ist das nichts anderes als eine gesellschaftspolitische Doppelmoral“, fasst Henner Schönecke abschließend zusammen.

Quelle: ZDG