Rückstände und Kontaminanten in Frischgemüse aus konventionellem Anbau 2022

Auch in 2022 zeigt sich die Pestizidbelastung von frischem Gemüse aus konventionellem Anbau im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändert.

5 % der untersuchten Proben wiesen eine oder mehrere Höchstgehaltsüberschreitungen auf, aber abgesehen von einer Probe Grünkohl, waren die nachgewiesenen Pestizidgehalte gesundheitlich unbedenklich. Unser Tipp generell: Waschen Sie Gemüse vor dem Verzehr mit warmem Wasser ab, ein Teil der Rückstände lässt sich so entfernen.

Überblick

Das CVUA Stuttgart hat im Jahr 2022 insgesamt 994 Proben Frischgemüse aus konventionellem Anbau auf Rückstände von über 700 verschiedenen Pestiziden, Pestizidmetaboliten sowie Kontaminanten untersucht (über 1300 Stoffe inklusive Screening-Methoden). 871 dieser Proben (88 %) wiesen Rückstände von insgesamt 232 verschiedenen Pestizid-Wirkstoffen auf, siehe Anlage 3 (2022: 229 Wirkstoffe, 2021: 229, 2020: 219, 2019: 226, 2018: 219, 2017: 227, 2016: 202). Insgesamt wurden 4420 Rückstände quantifiziert (gemäß den gesetzlichen Rückstandsdefinitionen, siehe auch Anlage 4). Bei 52 Gemüseproben (5 %) wurden Rückstände über dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt festgestellt (siehe Tabelle 1).

Im Vergleich zu Jahren 2015 bis 2019, in denen die Beanstandungsquoten vergleichsweise hoch waren (2021: 7 %, 2020: 5 %, 2019: 18 %, 2018: 21 %, 2015, 2016 und 2017: 16 %), liegt die Zahl der beanstandeten Proben in 2022 etwas niedriger als im Vorjahr und gleich wie 2020, deutlich niedriger allerdings als in den Jahren davor. Ursächlich hierfür ist die Neufestlegung von Rückstandshöchstgehalten für das polare Pestizid Chlorat in 2020 von einem pauschalen Standardhöchstgehalt von 0,01 mg/kg Probe hin zu, in der Regel höheren, spezifischen Rückstandshöchstgehalten. In 2022 wurde lediglich in drei Proben (Gurke, Tomate, Zucchini) ein Chlorat-Gehalt über dem neuen spezifischen Grenzwert festgestellt, wohingegen in 2019 noch insgesamt 129 Gemüseproben aus konventionellem Anbau den ehemals geltenden, pauschalen Höchstgehalt von Chlorat in Höhe von 0,01 mg/kg Probe überschritten.

Werden formale Beanstandungen von Chlorat in den Vorjahren nicht berücksichtigt (Beanstandungsquote aufgrund von Höchstgehaltsüberschreitungen ohne Chlorat in 2019: 4,9 %, 2018: 5,1 %; 2017: 4,6 %), so stellt sich die Beanstandungsquote in 2022 vergleichbar dazu dar, allerdings niedriger als in 2021.

Ergebnisse im Detail

Quelle: CVUA Stuttgart