Das CVUA Freiburg klärt auf und stellt seine Untersuchungsergebnisse vor.
„Insekten und Würmer haben in Backwaren nichts zu suchen“ (Wochenblatt Biberach vom 06.02.2023 (Kohler)). So oder so ähnlich wetterten einige Medien gegen Insekten in Lebensmitteln, nachdem Anfang des Jahres neue Zulassungen veröffentlicht wurden. Doch was ist dran an der Angst vor diesen neuen Lebensmitteln? Wie sieht die amtliche Lebensmitteluntersuchung für diese Produkte aktuell aus? Wir geben einen Überblick über den derzeitigen Stand:
Schon seit 2015 beschäftigen wir uns im CVUA Freiburg intensiv mit der Untersuchung von Speiseinsekten und Lebensmitteln, die Speiseinsekten enthalten. In dieser Zeit haben sich auch die rechtlichen Bedingungen für Speiseinsekten europaweit geändert.
Seit dem 1. Januar 2018 gelten ganze Insekten, Teile und aus ihnen gewonnene Inhaltsstoffe (z. B. Insektenmehl) als „neuartige Lebensmittel“. Damit können sie nicht mehr ohne weiteres auf den europäischen Markt gebracht werden. Für jede neue Insektenart und Verarbeitungsform bedarf es seit diesem Zeitpunkt einer Zulassung nach der europäischen Novel-Food-Verordnung (VO 2015/2283). Alle bis dato auf dem Markt erhältlichen Insekten dürfen nur weiterverkauft werden, wenn bis Anfang 2019 ein Zulassungsantrag bei der Europäischen Kommission eingegangen ist (Schiel et al. 2020).
Quelle: CVUA Freiburg