Bundestag setzt Bürgerrat Ernährung ein

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Mai 2023 die Einsetzung eines Bürgerrats zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ beschlossen. Dieser Bürgerrat soll den Blick auf die im Alltag bereits stattfindenden Umbrüche der Ernährung richten und die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger in die politische Debatte einbringen. Besonderes Augenmerk soll dabei auf der Rolle des Staates im Spannungsfeld von individueller Freiheit und Verantwortung für die Gesellschaft liegen.

Der Mehrwert des Bürgerrates für den Deutschen Bundestag bestehe darin, ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung wünschen oder welchen Beitrag sie selbst dafür bereit sind zu leisten. Konkret sollen die Themen Umwelt- und Klimaverträglichkeit, Haltungsbedingungen von Nutztieren, Produktion von Produkten, transparente Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelverschwendung diskutiert werden. Außerdem stehen Fragen darüber an, welche Rolle der Staat im Hinblick auf Ernährungsbildungsangebote in Schulen spielen soll, ob er steuerliche Vorgaben machen oder bei der Preisbildung eingreifen soll.

Dem Bürgerrat sollen 160 Personen angehören, die nach dem Zufallsprinzip aus allen Menschen über 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Deutschland ausgewählt werden. Dabei soll eine ausgewogene Beteiligung mit Blick auf die Kriterien Alter, Geschlecht, regionale Herkunft, Gemeindegröße und Bildungshintergrund erreicht werden. Zudem soll der Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Personen an der Bevölkerung im Bürgerrat abgebildet werden. Der Bürgerrat wird an drei Wochenenden in Präsenz und bei sechs digitalen Treffen beraten. Diese Beratungen werden durch eine inhaltlich neutrale Moderation geleitet, die für eine ausgewogene Beteiligung der Teilnehmer sorgt. Zur Vermittlung des erforderlichen Wissens und einer fachlich fundierten Begleitung wird der Bürgerrat durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis unterstützt.

Zum Bürgerrat wird ein Wissenschaftlicher Beirat aus zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anerkannter Hochschulen und Forschungseinrichtungen gebildet. Dieser Beirat berät bei der Zusammensetzung des Pools an Expertinnen und Experten sowie bei der Gestaltung des Verfahrens. Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Verbände und Institutionen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden vor Beginn der Beratungen des Bürgerrates zu einem offenen Anhörungsverfahren eingeladen. Der Bürgerrat soll dem Deutschen Bundestag bis zum 29. Februar 2024 seine Handlungsempfehlungen in Form eines Bürgergutachtens vorlegen.

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Quelle: www.bzfe.de