Fantasievolle Produktnamen: Oft werden falsche Erwartungen geweckt

Körnerbrot, Hirtenkäse und schwarze Oliven – nicht immer hält der Name eines Produkts, was er verspricht.

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Wer es genau wissen will, sollte bei verpackten Lebensmitteln die beschreibende Bezeichnung und die Zutatenliste prüfen.

Vielen Menschen fällt es schwer, beim Broteinkauf echte Vollkornprodukte zu erkennen. Da gibt es Fantasienamen wie „Kornkraft“ oder „Kornvital“, die einen hohen Gesundheitswert versprechen. „Mehrkornbrötchen“ und „Vierkornbrot“ müssen aber nicht aus Vollkornmehl hergestellt sein. Häufig sind es Brot und Brötchen aus hellem Mehl, die mit Körnern dekoriert sind oder Ölsaaten wie Sonnenblumenkerne und Leinsamen im Teig enthalten. Nur wenn „Vollkorn“ draufsteht, muss Vollkornmehl oder -schrot mit einem Mehlanteil von mindestens 90 Prozent enthalten sein.

Die Begriffe „Milch“, „Butter“ und „Käse“ dürfen im Allgemeinen nur für tierische Erzeugnisse verwendet werden. Daher heißt eine milchähnliche Flüssigkeit aus Sojabohnen nicht Sojamilch, sondern Sojadrink. Auch Bezeichnungen wie Tofu-Butter oder Veggie-Käse sind verboten. Allerdings gibt es wenige gesetzlich festgelegte Ausnahmen, etwa Kokosmilch und Erdnussbutter. Auch die Begriffe „Fleischkäse“ und „Leberkäse“ können für Verwirrung sorgen. In „Leberkäse“ ist im Gegensatz zum „Fleischkäse“ ein geringer Anteil Leber enthalten. Das gilt aber nicht für „Bayerischen Leberkäse“.

Griechischer Schafskäse sieht Hirtenkäse oder Käse in Salzlake zum Verwechseln ähnlich. Achten Sie beim Einkauf auf das Etikett. Wenn keine bestimmte Tierart angegeben ist, handelt es sich meist um eine preiswerte Variante aus Kuhmilch. Feta ist dagegen eine geschützte Ursprungsbezeichnung. Die verwendete Milch stammt von Tieren, die auf dem griechischen Festland oder der Insel Lesbos leben. Sie enthält Schafsmilch und höchstens 30 Prozent Ziegenmilch.

Wer schwarze Oliven aus dem Glas kauft, geht von natürlich gereiften Früchten aus. Das ist aber oft nicht der Fall. Viele Hersteller umgehen den langen Reifungsprozess und färben unreife, grüne Oliven mit den dafür zugelassenen Farbstabilisatoren Eisengluconat (E 579) und Eisenlactat (E 585). Das Schwarzfärben ist rechtlich erlaubt, muss aber in der Zutatenliste ersichtlich sein. An einem dunklen Kern kann man echte schwarze Oliven erkennen.

Weitere Beispiele für verwirrende Zutaten- und Herkunftsangaben bei Lebensmitteln finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentralen im Beitrag Zutaten in Lebensmitteln: Wenn der Produktname zu viel verspricht.

Informationen über die Grundlagen der Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es auch vom Bundeszentrum für Ernährung.

Quelle: Heike Kreutz, www.bzfe.de