Deutsche Umwelthilfe deckt systematisches Behördenversagen bei der Zulassung von Pestiziden auf

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DUH geht genauso systematisch auf dem Klageweg dagegen vor.

DUH-Auswertung zeigt: Deutsche und europäische Behörden ignorieren aktuelle Erkenntnisse zu Umwelt- und Gesundheitsrisiken bei der Bewertung von Pestiziden.

Herbizid Gardo Gold ist in Deutschland weiterhin ohne Sicherheitsprüfung zugelassen, trotz erdrückender Beweise auf Grundwasserbelastung und potenziellem Krebsrisiko. DUH kündigt an, umwelt- und gesundheitsverträgliche Zulassungspraxis im Falle einer fortgesetzten Ignoranz der dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstehenden Fachbehörde auf dem Klageweg durchzusetzen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) deckt auf, dass sowohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als auch die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Zulassung und Genehmigung von Pflanzengiften seit Jahren versagen. Ein alarmierendes Negativbeispiel ist das Herbizid Gardo Gold, das den Wirkstoff S-Metolachlor enthält. Produkt und Wirkstoff wurden auf der Grundlage des alten und nach heutigen Standards weniger ambitionierten Pflanzenschutzrechts im Jahr 2005 zugelassen und genehmigt. Seitdem ist keine Neubewertung der Risiken für Umwelt und Verbraucher erfolgt. Stattdessen wird die im Jahr 2015 abgelaufene Zulassung nun schon seit sieben Jahren ohne jegliche Risikobewertung erneuert – trotz neuer Erkenntnisse unter anderem zur Kontamination des Grundwassers durch potenziell gesundheitsschädliche Stoffe.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat das BVL schon vor Jahren auf eine bedenkliche Grundwasserverschmutzung durch Abbauprodukte von S-Metolachlor hingewiesen und eine Überprüfung der Zulassungen für Mittel mit diesem Wirkstoff gefordert. Zuletzt hat die EFSA im Februar 2023 verkündet, dass S-Metolachlor unter anderem aufgrund der Verschmutzung des Grundwassers durch potenziell krebserregende Stoffe äußerst bedenklich ist. Frankreich hat daraufhin unverzüglich sämtliche bestehenden Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Pflanzenschutzmittel aufgehoben, um das Grund- und Trinkwasser und die Verbraucher zu schützen. Das BVL als zuständige deutsche Behörde hat hingegen immer noch nicht reagiert. S-Metolachlor-haltige Mittel sind in Deutschland trotz nachweislicher Risiken unverändert auf dem Markt und werden angewendet. Die DUH hat daher beim BVL die Aufhebung der Zulassungen S-Metolachlor-haltiger Mittel beantragt und Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Zulassung von Pflanzengiften auf Basis fast 20 Jahre alter Pflanzenschutzstandards ohne Sicherheitsprüfungen immer wieder zu verlängern, ist nicht hinnehmbar! Hier liegt systematisches behördliches Versagen vor. Seit Jahren gibt es Hinweise darauf, dass Herbizide wie Gardo Gold die Grundwasserqualität gefährden. Und selbst nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit mitgeteilt hat, dass S-Metolachlor keine erneute Wirkstoffgenehmigung erhalten soll, bleiben die deutschen Behörden untätig. Trotz erdrückender Beweise für Umwelt- und Gesundheitsgefahren bleibt das Pestizid weiterhin auf dem Markt. Landwirtschaftsminister Özdemir muss jetzt endlich aktiv werden und die von Pharmakonzernen  beeinflussten Behörden dazu bewegen, Pflanzengifte wirksam nach Umwelt- und Gesundheitsschutzkriterien zu prüfen. Andernfalls werden wir dies vor Gericht durchsetzen.“

Auch die EU-Kommission trägt zur Verschleppung des notwendigen Umwelt- und Gesundheitsschutzes bei. Sie verlängerte trotz der eindeutigen Hinweise auf die Gefährlichkeit des Wirkstoffs den Genehmigungszeitraum für S-Metolachlor nochmals bis November 2024. Die DUH hat bei der EU-Kommission eine Überprüfung dieser Entscheidung beantragt.

„Der Aufschub der Überprüfung hochproblematischer Pestizide ist für die Gesundheit unserer Umwelt und unserer Bevölkerung inakzeptabel. Ein entschlossener Ausstieg aus der Abhängigkeit von Pestiziden ist unerlässlich. Chemischer Pflanzenschutz darf nicht die erste Wahl sein, sondern muss die letzte sein”, Annemarie Botzki, Pestizid Expertin bei foodwatch.

Hintergrund

Die rechtlichen Verfahren von DUH, unterstützt von foodwatch, richten sich vordringlich gegen das BVL, das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland zuständig ist. Im Fokus stehen verschiedene Pestizid-Produkte, bei denen massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind.

Neben der Klage gegen das Herbizid Gardo Gold vom Hersteller Syngenta AG mit den Wirkstoffen S-Metolachlor und Terbuthylazin hat die DUH weitere Rechtsverfahren gegen die Herbizide Roundup Powerflex (Monsanto Agrar Deutschland GmbH) mit dem Wirkstoff Glyphosat, Tactic (ADAMA Deutschland GmbH) mit den Wirkstoffen Pendimethalin, Flufenacet und Diflufenican und Elipris (Corteva Agriscience Germany GmbH) mit den Wirkstoffen Diflufenican, Cloquintocet, Flufenacet und Halauxifen-methyl initiiert. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat bereits weitere Klagen angekündigt, sollte das BVL den Anträgen der DUH auf Aufhebung beziehungsweise Verweigerung der Zulassungen nicht folgen.

Für ein weiteres Produkt, das Insektizid Sherpa Duo von den Herstellern SBM Developpement SAS und SBM Life Science GmbH, unter anderem mit dem Wirkstoff Cypermethrin, hat die DUH die Beiladung zu einem anhängigen Gerichtsverfahren beantragt.

Link: DUH-Hintergrundpapier zum systemischen Behördenversagen bei Pestizidzulassungen

Quelle: DUH