Gesundheitlicher Verbraucherschutz im Fokus: Höchste deutsche wissenschaftliche Kommission begutachtet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Der Wissenschaftsrat hat am 7. und 8. November 2023 das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin begutachtet und seine Bewertung am heutigen 22. April 2024 veröffentlicht. Als höchste deutsche wissenschaftliche Kommission bescheinigt er dem BfR, dass dieses „Aufgaben von großer gesellschaftlicher Relevanz“ (Schutz der menschlichen Gesundheit, Information der Bevölkerung über gesundheitliche Risiken durch Chemikalien und biologische Stoffe) auf der Grundlage „sehr guter Forschung hervorragend erfüllt“. Dabei zeichne es sich durch eine „äußerst schnelle Reaktionsfähigkeit, eine ausgeprägte Anwendungsorientierung sowie eine große Aktualität seiner Themen“ aus. „Wir freuen uns über das ausgezeichnete Ergebnis der Begutachtung“, kommentiert BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Es ist eine Anerkennung dafür, dass wir in den vergangenen Jahren die Qualität unserer Arbeit noch weiter steigern konnten.“
Link zum Gutachten des Wissenschaftsrats:
https://www.wissenschaftsrat.de/download/2024/1821-24.html
Von Spielzeug und Kosmetik bis hin zum Schutz von Versuchstieren: Die Aufgabengebiete des BfR sind vielfältig. Seit seiner Gründung befasst sich das Institut schwerpunktmäßig mit der gesundheitlichen Risikobewertung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien und Produkten. Hierzu nutzt es einen forschungsgestützten Ansatz. Im Zentrum steht stets der Schutz des Menschen. Der gesetzliche Auftrag des BfR umfasst auch die Kommunikation über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Damit die Bewertungen unbeeinflusst von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen erfolgen, ist das BfR laut Gründungsgesetz bei seinen wissenschaftlichen Bewertungen und in seiner Forschung unabhängig.
Seine gesetzlichen Aufgaben wie die Analytik, Methodenentwicklung und Qualitätssicherung für die Risikobewertung von chemischen und biologischen Stoffen nehme das BfR „in hervorragender Weise“ wahr, resümiert der Wissenschaftsrat. Damit trage das Institut auch international „wesentlich zur Vermittlung und Sicherung entsprechender Qualitätsstandards“ bei. Das BfR berate Politik, Praxis und Verbände national und international umfassend und sei in politische Gremien und Entscheidungsprozesse „sehr gut eingebunden“. Dafür sei die wissenschaftliche Unabhängigkeit des Instituts eine zentrale Voraussetzung.
Sozialwissenschaftliche Forschung gestärkt
Seit der letzten Begutachtung im Jahr 2015 „hat das BfR seine Leistungen weiter verbessert“, stellt der Wissenschaftsrat fest. Die Forschungsqualität sei „überwiegend sehr gut“. Insbesondere die Abteilung Risikokommunikation profitiere von der „Stärkung der sozialwissenschaftlichen Risikoforschung“. Besonders forschungsstark sei die Abteilung Biologische Sicherheit. Sie erbringe „hervorragende Forschungsleistungen zur Mikrobiologie und anderen Infektionen durch Lebensmittel“.
Entwicklung tierversuchsfreier Methoden
Lobend hebt der Wissenschaftsrat auch die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden der Risikobewertung hervor, mit der das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) am BfR befasst ist. Das international sichtbare Engagement für die Regulation von Tierversuchen sei „sehr positiv zu bewerten“.
„Sehr gute“ Publikationsleistung
Die wissenschaftliche Publikationsleistung des BfR ist insgesamt „gut, in einigen Bereichen sehr gut“, urteilt der Wissenschaftsrat. In Veröffentlichungen für nicht-wissenschaftliche Zielgruppen greife man hochaktuelle Themen mit großem Alltagsbezug auf und kommuniziere auch bestehende Unsicherheiten und Wissenslücken überzeugend.
Seit der letzten Begutachtung konnte das BfR den Umfang der eingeworbenen Fördergelder (Drittmittel) mehr als verdoppeln. Gemessen am Verhältnis von Forschung und Beratung am BfR sei die Drittmittelleistung „sehr gut“. Da ein erheblicher Teil der Mittel von der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA stamme, spreche dies für eine hervorragende Einbindung des BfR auf europäischer Ebene.
Von globaler Bedeutung für die Risikobewertung
„Das BfR ist national wie international sehr gut vernetzt“, stellt der Wissenschaftsrat fest. Es gelte, Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen weiter auszubauen. Für Deutschland unverzichtbar sei die Rolle des BfR insbesondere für die Toxikologie. Als eine der weltweit größten Risikobewertungsbehörden nehme das BfR auch global eine enorm wichtige Rolle ein. Seiner großen internationalen Verantwortung werde es in vielen Bereichen sehr gut gerecht.
Ein sehr engagierter wissenschaftlicher Beirat trage dazu bei, dass die Qualitätssicherung am BfR „hervorragend“ sei, kommentiert der Wissenschaftsrat. Seine Anregungen würden „mit großer Offenheit aufgenommen und umgesetzt“. Besonders begrüßenswert sei die regelmäßige Begutachtung einzelner Abteilungen des BfR durch den Beirat.
Wissenschaftlicher Nachwuchs im Fokus
Seit der vorangegangenen Bewertung durch den Wissenschaftsrat hat das BfR wissenschaftliche Nachwuchsgruppen eingerichtet. Sie stärken die Eigenständigkeit am Beginn der Karriere und tragen zudem zur Forschungsleistung des BfR maßgeblich bei, hebt der Wissenschaftsrat hervor. Hinzu komme ein Weiterbildungsprogramm für Promovierende, das Promotionsbegleitprogramm. Der Wissenschaftsrat empfiehlt, die Nachwuchsförderung weiter auszubauen.
„Das BfR verfügt über sehr motivierte und hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in besonderer Weise mit dem Ziel des BfR identifizieren, die menschliche Gesundheit zu schützen“, stellt der Wissenschaftsrat abschließend fest.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Quelle: BfR