Trendlebensmittel Konjaknudeln – kaum Kalorien, trotzdem nur in Maßen zu genießen

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ordnet das Lebensmittel ein und zeigt, was beim Verzehr zu beachten ist.

Foto: Sri Widyowati via Canva.com

Nudeln und Reisalternativen aus Konjakmehl erobern derzeit den Markt. Die Trendlebensmittel werden aus dem Mehl der Konjakwurzel hergestellt und wie die klassischen Produkte in der Küche verwendet. Im Gegensatz zu Hartweizennudeln oder Reis liefern sie jedoch nahezu keine Kalorien. Was vielversprechend klingt, kann gesundheitliche Beschwerden verursachen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) ordnet das Lebensmittel ein und zeigt, was beim Verzehr zu beachten ist.

Hype um die „Wundernudel“ – von Bauchkrämpfen bis Erstickungsgefahr

Lebensmittel mit und aus Konjakmehl sind traditionell im asiatischen Raum verbreitet und seit mehreren Jahrhunderten Bestandteil der lokalen Kochkultur. Wenn auch hierzulande bisher weitestgehend unbekannt, werden die „Wundernudeln“ in den sozialen Medien als Tipp zur Gewichtsabnahme angepriesen. Denn Nudeln und Reis-ähnliche Produkte aus Konjakmehl liefern nur etwa 10 Kilokalorien je 100 Gramm. Zum Vergleich: Herkömmliche Nudeln oder Reis liefern gekocht zwischen 130-160 Kilokalorien je 100 Gramm.

Die mit „kalorienarm“, „fettarm“, „glutenfrei“ beworbenen Produkte enthalten keine verwertbaren Kohlenhydrate, wodurch der Blutzuckerspiegel nicht ansteigt. Satt machen sie aber trotzdem. Weil das in dem Konjakmehl enthaltene Glucomannan für den menschlichen Körper unverdaulich ist, fungiert es als Ballaststoff. Auch wenn Ballaststoffe ernährungsphysiologisch als positiv einzustufen sind, kann ein Zuviel zu gesundheitlichen Problemen führen. So kam es bereits in der Vergangenheit zu Rückrufen von Gelee-Produkten mit Konjak-Glucomannan. Die als Süßwaren aufgemachten Produkte führten aufgrund ihrer Konsistenz und schweren Zerkaubarkeit zu Erstickungsfällen. Die Europäische Kommission hatte daher die Einfuhr für diese Gelee-Süßwaren zeitweise sogar ausgesetzt.

„Wer selbst mit den neuen Trendprodukten in der Küche experimentiert, sollte zunächst nur kleine Mengen ausprobieren, sparsam und gelegentlich einsetzen und dabei auf eine reichliche Flüssigkeitszufuhr achten“, empfiehlt Dr. Stefanie Staats, Leiterin des Referats Lebensmittel und Ernährung der VZSH. Denn unangenehme Begleiterscheinungen eines übermäßigen Konsums können Völlegefühl, Bauchschmerzen, Übelkeit oder Blähungen sein.

Gesetzliche Höchstangabe fehlen – Warnhinweise ein Muss

Fakt ist: „Konjak“ ist als Lebensmittelzusatzstoff E 425 in der Europäischen Union zugelassen. Dabei dürfen je Kilogramm Lebensmittel maximal 10 Gramm Konjak, in Form von Konjakgummi oder Konjak-Glucomannan, zugesetzt werden. Das entspricht einem Prozent des Gesamtgewichts. Als Zusatzstoff wird Konjak in Lebensmitteln zu technologischen Zwecken, beispielsweise zum Andicken oder als Träger für Aromastoffe, eingesetzt. Das trifft jedoch nicht für seine Verwendung für Nudel- und Reisalternativen zu. Da Konjakmehl hier aufgrund seiner ernährungsphysiologischen Eigenschaften verwendet wird, wird es nicht als Zusatzstoff eingeordnet. Nudeln und Reisalternativen aus Konjakmehl enthalten daher im Schnitt drei bis fünf Prozent Konjakmehl, entsprechend Glucomannan. „Hier besteht eine klare Regelungslücke. Faktisch gibt es derzeit keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen. Eine Regulierung entsprechend der Novel-Food-Verordnung existiert ebenfalls noch nicht“, so die Ernährungswissenschaftlerin der VZSH. „Herstellerangaben zur Zubereitung der jeweiligen Nudeln und Reisimitate sowie die Warnhinweise sind dringend zu befolgen“, so Dr. Staats weiter.

Was die gesundheitsbezogenen Angaben anbelangt sind zwei Health Claims zu Glucomannan von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zulässig: Demnach trägt Glucomannan zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut und im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung zu Gewichtsverlust bei. Verpflichtend ist nach Health-Claims-Verordnung für Glucomannan außerdem der Warnhinweis, dass bei Verbrauchern mit Schluckbeschwerden oder bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr Erstickungsgefahr besteht. Auch die Empfehlung der Einnahme mit reichlich Wasser, damit das Glucomannan in den Magen gelangt, muss auf entsprechenden Produkten zu finden sein.

Quelle: VZSH