Häufiger Cannabinoide in Süßwaren: Verwechslungsgefahr für Kinder und Teenager

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Deutsche und europäische Lebensmittelüberwachungsbehörden entdecken immer häufiger süße Lebensmittel, die Cannabinoide aus der Hanfpflanze enthalten.

Diese dürfen in der Europäischen Union nicht vermarktet werden. Solche Produkte wie Weingummi und Kekse können von Kindern und Jugendlichen versehentlich konsumiert werden und deren Gesundheit gefährden, meldet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Über das Europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) tauschen sich Behörden über potenziell gesundheitsgefährdende Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelkontaktmaterialien aus. Im Jahr 2023 wurde mit knapp 4.700 Meldungen ein Rekordwert erreicht. Die meisten Warnmeldungen betrafen zu hohe Pflanzenschutzmittelrückstände in Obst und Gemüse oder Krankheitserreger wie Salmonellen in Geflügelfleisch.

Inzwischen häufen sich aber Warnmeldungen zu nicht zugelassenen, neuartigen Lebensmitteln. Bei einem Großteil handelt es sich um Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten. Es gab hierzu 90 RASFF-Meldungen, davon 44 von deutschen Behörden.

Cannabidiol (CBD) gehört wie das bekanntere Tetrahydrocannabinol (THC) zu den Cannabinoiden, die aus der Hanfpflanze (Cannabis sativa) gewonnen werden. Im Gegensatz zu THC wirkt sich CBD nach aktuellem Kenntnisstand nicht auf die Psyche aus, aber kann in höheren Mengen schläfrig machen und die Leberfunktion stören. CBD muss als Zutat vor der Vermarktung solcher Produkte auf seine Sicherheit geprüft und nach der Novel Food-Verordnung zugelassen werden. Da die Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch nicht abgeschlossen ist, dürfen derartige Erzeugnisse in der EU nicht verkauft werden.

Bedenklich ist, dass viele CBD-haltige Lebensmittel von der Aufmachung und Art auch Kinder und Jugendliche ansprechen. Dazu zählten mehr als 20 Erzeugnisse wie Gummidrops, Weingummi, Kaugummis, Honig, Sirup, Softdrinks und Kekse. Einige Erzeugnisse enthielten neben CBD das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland verboten ist. Bei Aufnahme größerer Mengen wären laut einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) schwere Vergiftungen möglich.

Auch der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie begrüßt auf Nachfrage ein striktes Einschreiten gegen Kriminelle und fordert die politisch Verantwortlichen auf, schärfer gegen im Umlauf befindliche Fake-Süßwaren vorzugehen. Dies gelte insbesondere dann, wenn sie durch illegale Beimischungen die Gesundheit der Menschen gefährden.

Weitere Informationen:

Heike Kreutz, www.bzfe.de