Früher oder später wird es in der EU ein eigenes Gesetz für den Umgang mit Pflanzen geben, die mit neuen genomischen Verfahren (NGT) gezüchtet wurden.
Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Einzelnen aussehen wird: Solche Pflanzen fallen künftig nicht mehr unter die Gentechnik-Gesetze. Aber konventionellen Pflanzen gleichgestellt sind sie auch nicht. Doch jede besondere Regelung setzt voraus, dass editierte Pflanzen unter Marktbedingungen eindeutig zu identifizieren und damit unterscheidbar sind. Das ist jedoch selbst mit modernen extrem sensiblen Analyseverfahren nicht möglich. Auch ein eigens aufgelegtes Forschungsprogramm hat daran nichts ändern können.
Noch fallen Pflanzen, die mit neuen Genom-Editierungs-Verfahren wie etwa der Gen-Schere CRISPR/Cas entwickelt wurden, in der EU ausnahmslos unter die Gentechnik-Gesetze – egal, wie und was bei solchen Pflanzen „editiert“ wurde. Doch das wird so nicht bleiben.
Künftig sollen solche mit neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtete Pflanzen in eine eigene Kategorie fallen, so sieht es der Vorschlag der EU-Kommission vor. Noch laufen die politischen Beratungen und es ist noch nicht ganz klar, was am Ende dabei herauskommt. Doch im Kern ist unstrittig, dass NGT-Pflanzen zwar deutlich weniger streng reguliert werden, doch ganz frei von Auflagen werden sie in Europa nicht bleiben. So hat etwa das EU-Parlament mehrheitlich beschlossen, dass NGT-Pflanzen gekennzeichnet werden müssen.
Sollten NGT-Pflanzen in Europa legal genutzt werden, müssen Pflanzen und pflanzliche Produkte unter Marktbedingungen überprüft werden können, ob es sich dabei um NGT- oder konventionell gezüchtete Pflanzen handelt. Doch in vielen Fällen ist eine analytisch eindeutige Unterscheidbarkeit schwierig bis unmöglich.
Bei der alten Gentechnik sind solche Nachweise seit vielen Jahren längst Routine. Gv-Pflanzen besitzen in der Regel von außen eingeführte „Fremd“-Gene oder speziell konstruierte DNA-Elemente (Genkonstrukt). Diese sind mit modernen PCR-Verfahren eindeutig nachweisbar, sogar dann, wenn wenige gv-Pflanzen einer großen Menge „normaler“ beigemischt sind. Auch der prozentuale GVO-Anteil an einer Gesamtmenge kann heute bestimmt werden. Voraussetzung für solche PCR-Nachweise ist, dass eine für die jeweilige gv-Pflanzen (Event) charakteristische DNA-Sequenz (Primer) bekannt ist. Das ist bei gv-Pflanzen in der Regel der Fall.