Welche Zusatzstoffe sind in Bio-Lebensmitteln erlaubt?

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Viele Verbraucher und Verbraucherinnen erwarten von Bio-Lebensmitteln, dass sie ohne Zusatzstoffe hergestellt werden.

Das ist bei verarbeiteten Produkten aber nicht immer möglich. Allerdings sind Hersteller von Bio-Lebensmitteln verpflichtet, möglichst naturbelassene Rezepturen zu verwenden und den Einsatz von Zusatzstoffen auf ein Minimum zu beschränken.

Zusatzstoffe kommen häufig aus technologischen Gründen zum Einsatz. Sie erleichtern die Verarbeitung, verlängern die Haltbarkeit oder verändern Geschmack und Aussehen der Produkte. Vor der Zulassung auf EU-Ebene werden sie auf ihre Sicherheit geprüft.

In konventionellen Lebensmitteln dürfen mehr als 300 Zusatzstoffe eingesetzt werden, während bei Bio-Produkten nach der seit Januar 2022 gültigen EU-Öko-Verordnung nur 56 erlaubt sind. Auf dieser Positivliste stehen nur Substanzen, die aus technologischen Gründen notwendig sind oder besonderen Ernährungszwecken dienen. Das bedeutet, dass beispielsweise Farbstoffe und Geschmacksverstärker wie Glutamat nicht verwendet werden dürfen.

Ziel ist, dass Bio-Produkte möglichst zu 100 Prozent aus ökologisch produzierten Rohstoffen hergestellt sind. Daher erhöht sich nach neuem Öko-Recht die Anzahl der Zusatzstoffe, bei denen eine ausschließlich ökologische Produktion vorgeschrieben ist, von 8 auf 15. Das erklärt das Informationsportal Ökolandbau.de. So dürfen zum Beispiel die Verdickungsmittel Johannisbrotkernmehl (E 410), Guarkernmehl (E 412), Tarakernmehl (E 417) und ab nächstem Jahr auch Gellan (E 418) nur in Bio-Qualität verwendet werden.

Die Öko-Anbauverbände sind strenger, als die EU-Ökoverordnung es vorschreibt. So stehen bei Naturland-Verarbeitern nur 22 Zusatzstoffe zur Verfügung. Bei Demeter sind 19 Zusatzstoffe erlaubt, jedoch nur für die Herstellung einzelner Produktgruppen.

In Bio-Produkten dürfen auch nur natürliche Aromen eingesetzt werden, die zu 95 Prozent aus der namensgebenden Frucht bestehen. So muss Orangenaroma aus Orangen und Erdbeeraroma aus Erdbeeren stammen. Bio-Hersteller dürfen maximal fünf Prozent konventionelle Aromen verwenden. Sind die Aromen bio-zertifiziert, müssen alle Bestandteile – auch der Trägerstoff – zu 95 Prozent aus Bio-Rohstoffen stammen.

Welche Zusatzstoffe und Aromen enthalten sind, steht auf dem Etikett der Verpackung – bei Zusatzstoffen mit E-Nummer und Funktion. Generell lässt sich die Aufnahme begrenzen, indem man möglichst wenig verarbeitete Produkte kauft und mit frischen Zutaten kocht.

Weitere Informationen:
Ökolandbau.de – Das Informationsportal, Beitrag vom 9. Mai 2022 ; Bio Company SE, Beitrag vom 3. August 2021; Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Beitrag vom 1. Januar 2022

Quelle: Heike Kreutz, BZfE