Nachweis geringer GVO-Anteile in einer Maisprobe.
Im Analysejahr 2025 (01.10.2024 – 30.09.2025) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 731 Saatgut-Proben von 11 verschiedenen Kulturpflanzen auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersucht.
Als am häufigsten kontrollierte Kulturarten nahmen Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) hierbei einen Anteil von 63,6 Prozent bzw. 26,7 Prozent ein (Abbildung 1, Abbildung 2 und Abbildung 3), gefolgt von Soja mit einem Anteil von 5,5 Prozent (Abbildung 4). Mit kleiner Probenanzahl wurde außerdem Saatgut von Zuckerrübe, Lein, Zuckermais, Luzerne, Tomate, Zucchini und Rote Rübe kontrolliert (Abbildung 1). Aufgrund von nachgewiesenen Anteilen nicht zugelassener GVO in Zuckermais-Saatgut und Leinsamen-Ernteproben im Jahr 2020 wurden neben den routinemäßig durchgeführten Kontrollen, wie in den Vorjahren, diese beiden Kulturarten auch im Analysejahr 2025 weiterhin in kleiner Anzahl kontrolliert.
Hintergrund
In der EU sind aktuell nur GVO-Maissorten zugelassen, die die gentechnische Veränderung des Maiszünsler-resistenten Mais MON810 tragen. Jedoch gilt für Pflanzen, die diese gentechnische Veränderung tragen, in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von der Nutzung einer Anbaugenehmigung dieser GVO ausgenommen.




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