Machtkonzentration im Lebensmitteleinzelhandel verzerrt Wettbewerb: Markenverband fordert bessere Kontrolle der Nachfragemacht.
Die Monopolkommission zeigt in ihrem heute veröffentlichten Sondergutachten klar auf, wie die Nachfragemacht der Handelskonzerne in Deutschland seit Jahren den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel verzerrt. Der Markenverband fordert entschlossenes Gegensteuern: mit einer wirksamen Verhaltenskontrolle der Händler und einer grundlegend reformierten Verbandsklage, die den Angstfaktor im Markt endlich beseitigt.
„Die Befunde der Monopolkommission bestätigen, was unsere Unternehmen tagtäglich erleben: Die Marktkonzentration im Handel steigt, Preisweitergaben erfolgen asymmetrisch, und die vertikale Integration der großen Händler schafft eine Machtposition, die strategischen Missbrauch ermöglicht“, sagt Dr. Andreas Gayk, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. „Jetzt kommt es darauf an, die Verhaltenskontrolle substantiell zu stärken und Unternehmen in Abhängigkeitspositionen effektiv zu schützen – auch durch eine neu aufgestellte Verbandsklage.“
Die Monopolkommission beschreibt in ihrem Sondergutachten deutliche strukturelle Versäumnisse:
- Fortschreitende Marktkonzentration mit Spiraleffekten entlang der Wertschöpfungskette: Die starke Konzentration auf Handelsseite zieht Konzentrationseffekte auf Seiten der Hersteller nach sich.
- Asymmetrische Weitergabe von Kostenveränderungen: Preissenkungen werden kaum weitergegeben – selbst dann, wenn Einkaufspreise der Händler und unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller sinken.
- Steigende Risiken durch Vertikalisierung: Händler integrieren zunehmend die gesamte Wertschöpfungskette und werden selbst zu Herstellern. Ihre Machtposition gegenüber Erzeugern nimmt damit überproportional zu.
- Versagen der Fusionskontrolle: Die Zerschlagung der Warenhauskette real zeigt, dass bestehende Instrumente zur Marktstrukturkontrolle die Stärkung von Nachfragemacht nicht verhindert haben.
Vor diesem Hintergrund fordert der Markenverband eine klare Neuausrichtung des regulatorischen Rahmens:
- Stärkung der Verhaltenskontrolle gegenüber missbräuchlichem und unfairem Verhalten im Handel.
- Konsequente Anpassungen in der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der kommenden Überarbeitung der europäischen Richtlinie gegen unlautere Handeslpraktiken (UTP).
- Klar definierte Kriterien, um Abhängigkeitsverhältnisse im Markt schnell und verlässlich feststellen zu können.
- Reform der Verbandsklage, um Unternehmen in Sandwichpositionen den notwendigen Rechtsschutz zu geben – ohne Angst vor Gegenmaßnahmen mächtiger Handelspartner.
„Die nächsten Reformschritte im Jahr 2026 werden zum entscheidenden Prüfstein“, so Gayk. „Jetzt entscheidet sich, ob Politik und Behörden bereit sind, die Defizite endlich zu beseitigen und für fairen Wettbewerb in den Wertschöpfungsketten zu sorgen.“
