Freisetzung von Metallen aus emaillierten Grillrosten: Einige geben zu viel ab

Stellungnahme Nr. 024/2018 des BfR vom 26. Juli 2018.

Gas- oder Holzkohlegrillgeräte sind häufig mit Grillrosten aus Stahl oder Gusseisen ausgerüstet. Die Materialien sind gute Wärmeleiter und –speicher und gestatten es, Lebensmittel gleichmäßig zu grillen. Zum Schutz vor Korrosion und für einfaches Reinigen können Grillroste mit Emaille beschichtet werden. Als Emaille bezeichnet man eine glasartig erstarrte Schmelze aus Silikaten und Oxiden verschiedener Metalle. Sie kann Aluminium, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kobalt, Lithium und Nickel enthalten.

Überwachungsbehörden der Bundesländer haben bei emaillierten Stahl- und Gusseisengrillrosten untersucht, ob und in welchem Umfang metallische Elemente aus der Emailleschicht beim Grillen freigesetzt werden und damit in das Grillgut übergehen können. Es zeigte sich, dass bei einigen der untersuchten Grillroste teilweise erhebliche Mengen Aluminium, Antimon, Arsen und Nickel entweichen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Ergebnisse gesundheitlich bewertet. Da es keine gesetzlich bindenden Höchstmengen gibt, hat das BfR zu den einzelnen Elementen gesundheitlich akzeptable Expositionswerte abgeleitet. Das sind jene Mengen an Metallen, die der Körper ohne Beeinträchtigung der Gesundheit aufnehmen kann. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass bei mehreren Grillrosten die aus gesundheitlicher Sicht tolerierbaren Expositionswerte teilweise deutlich überschritten werden. Für Nickel und Arsen sind bei einigen der untersuchten Grillroste aufgrund der freigesetzten Mengen gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich.

Unter den untersuchten Produkten waren auch emaillierte Grillroste mit niedrigen Freisetzungsraten dieser Elemente. Das zeigt, dass eine entsprechende Herstellung möglich ist. Hersteller emaillierter Grillroste sollten daher mögliche Ursachen für die Abgabe von Metallen aus emaillierten Grillrosten aufklären und durch geeignete Maßnahmen die Metallabgabe so weit wie möglich verringern.

1. Gegenstand der Bewertung

Im Jahr 2017 haben Überwachungsbehörden in den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen emaillierte Grillroste hinsichtlich einer möglichen Abgabe darin enthaltener Elemente an das Grillgut untersucht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die vorliegenden Daten zur Freisetzung der Elemente Aluminium, Antimon, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kobalt, Lithium und Nickel aus Grillrosten in verschiedene Lebensmittelsimulanzien bewertet.

In Niedersachsen wurden acht Grillroste des gleichen Gerätemodells unter zwei verschiedenen Prüfszenarien jeweils in Vierfachbestimmung untersucht. Einerseits wurde das Prüfszenario (4 % Essigsäurelösung, 24 h bei Raumtemperatur) herangezogen, welches für eine Vielzahl von Bedarfsgegenständen mit silikatischen Oberflächen (dazu gehört Emaille) in den entsprechenden Normen vorgeschrieben ist. Andererseits wurde in Anlehnung an die Vorgaben der Europaratsresolution zu Metallen und Legierungen (EDQM, 2013) ein Prüfszenario (0,5 % Zitronensäurelösung, 1 h bei 100 °C) genutzt, das für den Verwendungszweck des Heißkontaktes angepasst ist.

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Quelle: BfR