Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat heute ihren Tätigkeitsbericht 2025 zur Durchsetzung des Verbots Unlauterer Handelspraktiken (UTP) in der Lebensmittellieferkette veröffentlicht.
Darin stellt die Durchsetzungsbehörde vor, welche Themen und Verfahren sie im vergangenen Jahr bearbeitet, eingeleitet und abgeschlossen hat. Darüber hinaus setzt die BLE weiterhin auf einen kooperativen und beratenden Ansatz für Lieferanten und Käufer bei der Umsetzung der UTP-Regeln.
Unlautere Handelspraktiken sind Vertragsklauseln und Verhaltensweisen, die in Geschäftsbeziehungen zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten als unfair anzusehen und unzulässig sind. Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) enthält hierzu einen Katalog verbotener Handelspraktiken.
Die BLE sorgt als Durchsetzungsbehörde dafür, dass diese Verbote auch eingehalten werden. Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich über die Verbote unlauterer Handelspraktiken und unsere Arbeit als Durchsetzungsbehörde informieren. Sie finden dort auch verschiedene Möglichkeiten, um mit uns Kontakt aufzunehmen.
Den Tätigkeitsbericht 2025 finden Sie unter www.ble.de/utp im Bereich Veröffentlichungen.
