36 neue Getreidesorten in Deutschland zugelassen

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Die Vielfalt im deutschen Getreideanbau wächst weiter: Das Bundessortenamt (BSA) hat insgesamt 36 neue Getreidesorten zugelassen.

Die Zulassungen erfolgten dabei in zwei Schritten: Bereits im Dezember wurden drei Sommergetreidesorten neu zugelassen, während in den vergangenen Wochen die Entscheidungen zu den Wintergetreidearten gefallen sind. Damit stehen Landwirten ab der kommenden Anbausaison zahlreiche neue Sorten für unterschiedliche Standort-, Klima- und Nutzungsbedingungen zur Verfügung.

Wintergetreide im Mittelpunkt

Der Schwerpunkt der aktuellen Zulassungsrunde lag auf den Winterungen. Insgesamt 33 neue Sorten wurden hier zugelassen. Den größten Anteil stellt der Winterweichweizen mit 15 Sorten, darunter fünf mit erfolgreicher Prüfung im ökologischen Anbau. Auch die Wintergerste wurde deutlich ausgebaut: Elf neue Sorten, darunter eine mit Prüfung im ökologischen Landbau, erweitern das Angebot. Ergänzt wird das Spektrum durch vier neue Wintertriticalesorten sowie eine zusätzliche Sorte zur Silonutzung. Darüber hinaus wurden jeweils eine Sorte Winterhartweizen und Winterroggen neu zugelassen.

Ergänzung im Sommergetreide

Bereits im Dezember wurde auch das Sommergetreideportfolio erweitert. Zwei neue Sommergerstensorten sowie eine Sommerweichweizensorte stehen den Betrieben zusätzlich zur Verfügung.

Zukunftsfähige Sorten für wechselnde Umweltbedingungen

Die kontinuierliche Weiterentwicklung neuer Getreidesorten ist die Antwort der Pflanzenzüchtung auf die steigenden Herausforderungen durch den Klimawandel. Im Fokus stehen widerstandsfähige Sorten, die auch unter schwankenden Umweltbedingungen stabile Erträge und Qualitäten liefern. Gleichzeitig zeichnen sie sich durch verbesserte Ressourceneffizienz und optimierte Resistenzeigenschaften aus, was Landwirten eine zielgerichtete und nachhaltige Bewirtschaftung ermöglicht.

„Die Landwirtinnen und Landwirte erhalten durch die neuen Sorten Werkzeuge an die Hand, um ihre Produktion präzise auf die Bedingungen vor Ort abzustimmen“, erklärt Dr. Dennis Hehnen, Geschäftsführer des Getreidefonds Z-Saatgut e. V. (GFZS). „Z-Saatgut stellt sicher, dass dieser genetische Fortschritt schnell und zuverlässig in der Praxis ankommt und langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt.“

Sortenzulassung gilt für zehn Jahre

Die Zulassung der neuen Sorten erfolgt nach den Vorschriften des Saatgutverkehrsgesetzes. Voraussetzung für die Zulassung einer neuen Sorte ist, dass sie im Vergleich zu bereits zugelassenen Sorten eine deutliche Verbesserung in ihren Anbau- und Verwertungseigenschaften zeigt. Hierzu werden die neu gezüchteten Sorten in der nationalen Wertprüfung vom Bundessortenamt auf ihren landeskulturellen Wert geprüft und anschließend vor dem Sortenausschuss verhandelt. Die Zulassung einer Sorte ist Voraussetzung für den gewerblichen Vertrieb von Saatgut.

z-saatgut.de