„Pauschale Zahlungen sind klimaschädliche Subventionen – Geld muss an Umweltleistungen geknüpft bleiben.“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform der Subventionsverteilung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als großen Rückschritt und schädlich für den Klima- und Artenschutz. Die Kommission plant, das GAP-Budget zu kürzen und die öffentlichen Gelder noch weniger verbindlich als bisher an Umweltleistungen zu koppeln. Waren bisher rund ein Viertel der Direktzahlungen klar an Ökoregelungen gebunden, sollen die Mitgliedsstaaten künftig Subventionen auch ohne klare Gemeinwohlkriterien vergeben dürfen. Zugleich greift die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen für die rechtliche Stärkung der Bauernhöfe gegenüber Handel und Supermärkten viel zu kurz.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner:
„Bundesagrarminister Alois Rainer muss die Vorschläge zur Gemeinsamen Agrarpolitik im EU-Rat dringend nachbessern: Mindestens 80 Prozent des Agrarbudgets müssen gezielt in den Wasser-, Boden- und Artenschutz fließen. Ohne einen Mindestanteil für Umweltprogramme und ländliche Entwicklung wären die Kommissionsvorschläge zur Reform der Agrarpolitik ein gewaltiger Rückschritt und würden das Reformziel, ‚Anreize‘ für Nachhaltigkeit zu schaffen, zur leeren Worthülse degradieren. Pauschale Subventionen ohne Zweckbindung widersprechen zudem den Anforderungen des EU-Rechnungshofes. Um das Versprechen im Koalitionsvertrag umzusetzen, muss Agrarminister Rainer ‚die Einkommensanreize für die Erbringung von Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen deutlich steigern‘. EU-Rat und EU-Parlament müssen ferner sicherstellen, dass niemand gezwungen wird, Lebensmittel unter Produktionskosten zu verkaufen. Dafür müssen die aktuellen Vorschläge für die Marktordnung deutlich nachgebessert werden. Agrarumweltschutz, ländliche Entwicklung und Fairness in der Lebensmittelkette dürfen nicht ins Belieben von Mitgliedsstaaten gestellt werden. Nur EU-weit einheitliche, ambitionierte Regeln können den fatalen Wettlauf um die niedrigsten Nachhaltigkeitsstandards stoppen.“
Hintergrund:
Der Reformbedarf für eine zukunftssichernde Agrarpolitik ist gewaltig: Die bisher rund 60 Milliarden Euro an EU-Agrarsubventionen fließen überwiegend als Hektarprämie, obwohl Profiteure der Subventionen mit industrieller Landwirtschaft Gesundheit und Umwelt massiv belasten. Die Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser werden aufgrund der Überdüngung überschritten, der Tierhaltung sind 84 Prozent der Treibhausgase aus der EU-Landwirtschaft zuzuordnen. Die DUH verweist außerdem auf Risiken des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, darunter Antibiotikaresistenzen bei Menschen. Pestizidrückstände belasten unsere Gesundheit und töten die Artenvielfalt selbst auf hochsubventionierten Flächen. Der Ökolandbau und regionale Erzeuger sind hilflos der Marktmacht von Supermarktkonzernen und ihrem Preisdruck ausgeliefert. Bisher fließen über 80 Prozent der Agrarsubventionen für Tierfutter-Flächen oder direkt für die Tierhaltung ohne nennenswerte Tierschutzfortschritte.
Einordnung der Antibiotikadaten
Die ursprüngliche Aussage eines aktuell EU-weit und in Deutschland steigenden Antibiotikaverbrauchs „pro Kilogramm Fleisch“ nennt weder Vergleichszeitraum noch Wirkstoffabgrenzung oder Datenquelle. Sie lässt sich in dieser Form nicht aus den hier geprüften amtlichen Daten ableiten.
Der im März 2025 veröffentlichte EMA-Bericht für 2023 nennt für die zum EU-Reduktionsziel erfassten antimikrobiellen Tierarzneimittel EU-weit 88,5 Milligramm je Population Correction Unit (PCU), 25,2 Prozent weniger als 2018. Die PCU ist ein Maß für Tierbiomasse, nicht für erzeugtes Fleisch. Für Deutschland meldete das BVL für 2023 529 Tonnen abgegebene Antibiotika, 2,1 Prozent weniger als 2022, bei eingeschränkter Vergleichbarkeit durch Änderungen der Erfassung. Absolute Abgabemengen sind wiederum kein Verbrauchswert je Kilogramm Tierbiomasse oder Fleisch.
Die unterschiedlichen Kennzahlen erlauben keinen pauschalen gemeinsamen Trend. Diese Einordnung bezieht sich auf die zum Veröffentlichungszeitpunkt im Juli 2025 vorliegenden Berichte; spätere Daten sind gesondert zu bewerten. Ergänzt am 14. September 2026.
Quelle: duh.de
