Der Schweizer Bauernverband fordert für die Agrarpolitik ab 2030 eine verlässliche Finanzierung.
Der Bundesrat eröffnete heute die Vernehmlassung zur Botschaft der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+). Damit sollen die Bauernfamilien mehr Handlungsspielraum erhalten, aber auch mehr Verantwortung übernehmen. Im Zahlungsrahmen 2030–33 sind jedoch umfangreiche Kürzungen im Umfang von 380 Mio. Franken und Umverteilungen vorgesehen, sodass die AP30+ zu einer Sparvorlage verkommt. Der Schweizer Bauernverband erwartet vom Bundesrat, die Entscheide des Parlaments zu respektieren und zusätzlich erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Bessere Wertschöpfung und weniger Administration sind gefragt
Mehr Handlungsspielräume und mehr Verantwortung für die Bauernbetriebe, die Stärkung der Ernährungssicherheit der Schweiz sowie eine nachhaltige Land- und Ernährungswirtschaft – das soll gemäß dem heute veröffentlichten Botschaftsentwurf die nächste Agrarpolitik bringen. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung ist, dass der Bundesrat einen entsprechenden Zahlungsrahmen für die Jahre 2030–33 sicherstellt. Das ist aktuell nicht der Fall.
Im aktuellen Zahlungsrahmen ist vorgesehen, dass die Bauernfamilien alle Mehraufwände der Vorlage durch die Reduktion der Direktzahlungen selbst bezahlen. Dies, obwohl das Parlament mehrfach entschieden hat, die Landwirtschaft von den Sparmaßnahmen auszunehmen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) erwartet, dass der Bundesrat von diesen Kürzungen absieht und zusätzlich erforderliche Mittel außerhalb des Agrartopfs budgetiert.
Die Botschaft enthält keine Revolution, sondern eine Evolution des heutigen Systems. Dennoch enthält die Vorlage Maßnahmen, deren Auswirkungen auf die Bauernfamilien der SBV prüfen muss. So will der Bundesrat beispielsweise gewisse Direktzahlungsbeiträge nicht mehr maßnahmenorientiert, sondern ergebnisorientiert auszahlen. Weiter sieht der Vorschlag vor, die Grundanforderungen zum Erhalt von Direktzahlungen zu erhöhen und die Rahmenbedingungen auf dem Markt für die Bauernfamilien zu verbessern.
Der SBV wird insbesondere prüfen, inwieweit der Vorschlag seinen Zielen gerecht wird. Hier stehen eine bessere Wertschöpfung und Wirtschaftlichkeit der Betriebe über geeignete Rahmenbedingungen auf dem Markt, die administrative Vereinfachung sowie die Stärkung der Produktionsfähigkeit im Vordergrund. Dazu hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats fünf Maßnahmen im Bereich Markt definiert, die Bestandteile der nächsten Agrarpolitik sein müssen. Die Digitalisierung soll in erster Linie dazu dienen, eine administrative Vereinfachung zu erreichen.
Eine eigenständige Debatte über die Verwendung von Direktzahlungen dokumentiert Biolands Kritik an der Umwidmung nicht ausgeschöpfter GAP-Mittel für 2027. Dort steht die ökologische Lenkungswirkung von Mitteln der EU-Agrarpolitik im Mittelpunkt; die Schweizer AP30+ und ihr Zahlungsrahmen 2030–33 bilden ein anderes Finanzierungssystem.
Längere Zeithorizonte für mehr Stabilität
Zudem braucht es für ein nachhaltiges System und die Investitionssicherheit der Bauernfamilien eine gewisse Stabilität. Deshalb fordert der SBV, dass die nächste Agrarpolitik im Grundsatz für zwölf Jahre in Kraft bleibt. Der SBV wird seine Stellungnahme mit seinen Mitgliedorganisationen absprechen und eine interne Vernehmlassung durchführen. Die definitive Version wird die Landwirtschaftskammer am 11. Dezember 2026 verabschieden.
Quelle: Schweizer Bauernverband
