Nach dem heutigen Urteil in der „Putenklage“ steht fest, dass die üblichen Bedingungen in der Putenmast gegen das Tierschutzrecht verstoßen. Die Industrie-Eckwerte eignen sich nicht, um Puten tierschutzkonform zu halten. Die Grundbedürfnisse der Tiere werden
... Dieser Beitrag ist für Abonnenten unseres professionellen Informationsdienstes.
Frei zugängliche Beiträge sowie den Newsletter für Verbraucher finden Sie hier.
