Ministerin Staudte zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Am 23.04.2026 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb in Baden-Württemberg nicht mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sind. Eine von einem Tierschutzverband erhobene Klage war damit
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