Transparenz bleibt auf der Strecke
Bio-Lebensmittel stehen grundsätzlich für eine umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft. Eine regionale Herkunft ist dabei jedoch keine Voraussetzung. So können Obst und Gemüse auch in weit entfernten Ländern nach ökologischen Standards produziert und anschließend nach Deutschland importiert werden. Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt, welche Vorgaben für tiefgekühltes Bio-Obst und -Gemüse gelten und warum Verbraucher:innen die genaue Herkunft häufig nicht nachvollziehen können.
Intransparente Herkunftsangaben
Dem Ernährungsreport 2025 des Bundeslandwirtschaftsministeriums zufolge ist 77 Prozent der Verbraucher:innen beim Lebensmitteleinkauf eine regionale Herkunft wichtig. Allerdings sind Herstellende bei tiefgekühltem Obst und Gemüse nicht verpflichtet, das genaue Ursprungsland anzugeben, da diese rechtlich als verarbeitete Lebensmittel gelten. Bei Bioprodukten müssen sie zumindest angeben, ob die landwirtschaftlichen Rohstoffe „aus deutscher Landwirtschaft“, „aus der EU“, „aus Nicht-EU-Landwirtschaft“ oder aus beiden stammen („EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“). Diese Angaben bieten Verbraucher:innen allerdings kaum Orientierung, denn aus welchem Land die Produkte tatsächlich kommen, bleibt unklar.
„Auch bei Tiefkühlobst und -gemüse bedarf es einer verbraucherfreundlicheren Regelung mit einer klaren Kennzeichnung der Herkunftsländer. So wie das bei frischem Obst und Gemüse am Regal schon lange der Fall ist. Das sollte nicht nur auf Freiwilligkeit einzelner Hersteller beruhen“, fordert Annett Reinke, Leiterin des Teams Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wem die Herkunft wichtig ist, der sollte genau hinschauen und solche Produkte auswählen, bei denen zumindest das konkrete Herkunftsland angegeben ist.
Gleiche Bio-Standards auch im Ausland
Ob Brokkoli aus Ecuador oder Mango aus Indien: Auch wenn die Herkunft oft nicht eindeutig nachvollziehbar ist, finden sich in den Tiefkühlabteilungen deutscher Supermärkte zahlreiche Obst- und Gemüseprodukte aus aller Welt – auch in Bio-Qualität. Bio-Produkte stehen dabei für eine umwelt- und ressourcenschonende Landwirtschaft ohne chemische Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger. „Auch im Ausland müssen Produzierende diese ökologischen Mindeststandards einhalten und eins zu eins anwenden. Dabei unterliegen Bio-Produkte aus Ländern, die nicht zur EU gehören, auch den gleichen verbindlichen Kontrollen wie hierzulande“, so Reinke.
Für zusätzliche Verwirrung kann auf der Verpackung allerdings die Kennzeichnung mit beispielsweise „DE-ÖKO-005“ führen. Diese Öko-Kontrollstellen-Nummer ist immer mit dem EU-Bio-Logo verknüpft. Die Länderkennung „DE“ steht hier jedoch nicht für die Herkunft der Zutaten, sondern für den Sitz der Kontrollstelle. „Der Aufdruck bestätigt also lediglich, dass die letzte Verarbeitung in Deutschland erfolgt ist und sagt nichts darüber aus, wo die Rohstoffe angebaut wurden“, so Reinke.
Importe teilweise unvermeidbar
Deutschland ist der größte Absatzmarkt für Bio-Lebensmittel in Europa und weltweit auf dem zweiten Platz. Gleichzeitig wirtschaftet hierzulande nur ein Teil der landwirtschaftlichen Betriebe nach zertifizierten ökologischen Standards. Zudem lassen sich manche Obstsorten – etwa Ananas oder Mangos – aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht in Deutschland anbauen und Gemüse, wie beispielsweise Brokkoli, ist hierzulande nur saisonal verfügbar. Daher stammen Tiefkühlprodukte zum Teil aus anderen EU-Staaten oder aus weiter entfernten Ländern, was im Einzelfall sehr lange Transportwege mit sich bringt.
verbraucherzentrale-brandenburg.de
