foodwatch-Labortest 2026: Pestizidrückstände in Reis, Gewürzen und Tee

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Die Verbraucherorganisation foodwatch ließ 2026 insgesamt 64 Reis-, Gewürz- und Teeprodukte aus Deutschland, den Niederlanden, Frankreich und Österreich untersuchen. In 43 Proben fand das Labor Rückstände von Wirkstoffen, die in der EU nicht für den Einsatz als Pflanzenschutzmittel genehmigt waren.

Schale mit Reis und Reiskörnern

Was der foodwatch-Test ergab

Nach dem von foodwatch veröffentlichten Laborbericht enthielten 43 von 64 Proben einen oder mehrere in der EU nicht genehmigte Wirkstoffe. Besonders häufig waren Befunde in Paprikapulver, Chili, Kreuzkümmel und grünem Tee. Von 19 in Deutschland gekauften Produkten enthielten 13 solche Rückstände.

Die höchste Zahl verschiedener Rückstände meldete foodwatch beim Rewe Chili Mix mit 22 Stoffen. Beim Fuchs Kreuzkümmel, Kania Kreuzkümmel und Rewe Chili Mix bewertete die Organisation jeweils einen Messwert als Überschreitung des geltenden Rückstandshöchstgehalts und forderte einen Rückruf. Diese Angaben stammen aus dem privaten Labortest; eine amtliche Beanstandung oder Rückrufentscheidung ist damit nicht automatisch belegt.

„Nicht genehmigt“ ist nicht gleich „illegaler Rückstand“

Die Genehmigung eines Wirkstoffs für die Anwendung in der EU und der zulässige Rückstand in einem Lebensmittel sind zwei verschiedene Rechtsfragen. Für importierte Lebensmittel können EU-Rückstandshöchstgehalte beziehungsweise auf Anwendungen in Drittländern gestützte Werte gelten, obwohl der Wirkstoff in der EU nicht eingesetzt werden darf. Fehlt ein spezifischer Wert, gilt in der Regel der Auffangwert von 0,01 Milligramm je Kilogramm.

Ob ein Produkt rechtlich zu beanstanden ist, beurteilt die zuständige Lebensmittelüberwachung anhand des für Wirkstoff und Erzeugnis geltenden Höchstgehalts und unter Berücksichtigung der analytischen Messunsicherheit. Deshalb ist die Formulierung „verbotenes Pestizid im Lebensmittel“ ohne diese Prüfung missverständlich.

Mehrfachrückstände und gesundheitliche Bewertung

Mehrere nachgewiesene Wirkstoffe bedeuten nicht automatisch einen Verstoß gegen das Rückstandsrecht, solange jeder einzelne Rückstand den geltenden Höchstgehalt einhält. Auch eine konkrete Gesundheitsgefahr folgt nicht allein aus der Anzahl der Befunde. Für die akute und langfristige Risikobewertung werden Konzentrationen, Verzehrmengen und toxikologische Referenzwerte berücksichtigt. Stoffe mit gemeinsamen Wirkmechanismen werden zusätzlich in kumulativen Bewertungen untersucht.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit weist für das aktuelle EU-Monitoring darauf hin, dass das geschätzte Ernährungsrisiko für die meisten untersuchten Bevölkerungsgruppen und Stoffe niedrig ist. Das schließt gezielte Kontrollen und Maßnahmen bei bestätigten Höchstgehaltsüberschreitungen nicht aus.

Ausgewählte Befunde des privaten Tests

  • Fuchs Kreuzkümmel: sechs Rückstände; foodwatch bewertete den Flamprop-Wert als Höchstgehaltsüberschreitung.
  • Kania Kreuzkümmel: zwei nicht genehmigte Wirkstoffe; auch hier beanstandete foodwatch den Flamprop-Wert.
  • Rewe Chili Mix: 22 Rückstände; foodwatch bewertete Chlorfenapyr als über dem Höchstgehalt.
  • Paprikapulver: je nach Produkt acht bis 13 Rückstände in den hervorgehobenen Proben.
  • Grüner Tee: bei Teekanne und Meßmer jeweils zwei in der EU nicht genehmigte Wirkstoffe.
  • Ohne nachweisbare Rückstände im Test: unter anderem Dr. Oetker Milchreis, Oryza Ideal Reis und Ben’s Original.

Forderungen als Position kennzeichnen

foodwatch fordert eine Null-Toleranz für Rückstände von Wirkstoffen, die in der EU nicht genehmigt sind, und kritisierte die damalige Haltung von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Das ist eine verbraucherpolitische Forderung der Organisation und nicht die Beschreibung der derzeit geltenden Rechtslage.

Quellen

Bericht über einen privaten Labortest von foodwatch / fachlich und rechtlich eingeordnet am 6. September 2026 / food-monitor / KI