Der BÖLW fordert eine zügige Umsetzung der Hinweise der EU-Kommission zur Tierhaltungskennzeichnung.
Nach Ansicht des Verbands müssen Bio-Betriebe dabei vor zusätzlichen nationalen Parallelverfahren geschützt werden.
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) sieht sich durch die Stellungnahme der Europäischen Kommission zum geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnungsgesetz in seiner bisherigen Kritik bestätigt. Betriebe, die bereits nach dem EU-Öko-Recht kontrolliert und zertifiziert sind, sollten nach Auffassung des Verbands nicht durch ein zusätzliches nationales Verfahren belastet werden.
Für Verarbeitungsunternehmen sei außerdem wichtig, dass Tierprodukte aus einer höheren Haltungsstufe auch in einer niedrigeren Stufe vermarktet werden können. Das könne erforderlich sein, wenn sich einzelne Teilstücke nicht in ausreichender Menge über die ursprünglich vorgesehene Haltungsstufe absetzen lassen.
Der BÖLW fordert das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat auf, die Hinweise aus Brüssel zügig in einen neuen Vorschlag einzuarbeiten. Damit solle die Tierhaltungskennzeichnung ohne vermeidbare zusätzliche Bürokratie eingeführt werden.
Quelle: boelw.de
