Allgemeine Nutzungsbedingungen

Diese Bedingungen beschreiben die Nutzung der Inhalte und des Informationsdienstes von food-monitor, einem Angebot der Agentur Baums – Gesellschaft für Kommunikation UG (haftungsbeschränkt). Für Abonnements gelten die bei Vertragsschluss wirksam vereinbarten Bezugs- und Lizenzbedingungen. Individuell vereinbarte Nutzungsrechte haben Vorrang. Diese Seite ändert bestehende Verträge nicht einseitig.

Interne Nutzung im Standardabonnement

Das Standardabonnement berechtigt zur internen beruflichen Nutzung des Informationsdienstes durch bis zu drei namentlich benannte Personen derselben rechtlich selbständigen Organisation, soweit im konkreten Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Zum berechtigten Nutzerkreis gehören ausschließlich die für das jeweilige Abonnement vereinbarten Personen. Jede Person verwendet einen eigenen Zugang. Die Weitergabe von Zugangsdaten ist nicht gestattet.

Die interne Nutzung umfasst insbesondere das Lesen, die eigene Recherche und die erforderliche Speicherung im vereinbarten Nutzerkreis. Das Abonnement enthält keine allgemeine Erlaubnis, Meldungstexte in eigenen Publikationen wiederzuveröffentlichen oder den Informationsdienst anderen Personen zur Verfügung zu stellen.

Weitergabe an Dritte und Versorgung von Verbandsmitgliedern

Die Weiterleitung von Ausgaben, übernommenen Meldungstexten oder wesentlichen Textteilen an nicht lizenzierte Personen sowie deren Bereitstellung für solche Personen sind von der Standardlizenz nicht umfasst. Dies betrifft insbesondere E-Mail-Verteiler, Newsletter, Mitgliederzeitschriften, Mitgliederportale, Intranets, gemeinsame Dateiablagen und vergleichbare Angebote. Auch eine kostenlose Weitergabe oder eine Bereitstellung in einem geschlossenen Bereich erweitert den vereinbarten Nutzerkreis nicht.

Mitglieder und Mitgliedunternehmen eines Verbandes gehören nicht allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft zum berechtigten Nutzerkreis des Verbandsabonnements. Dasselbe gilt für rechtlich selbständige Konzerngesellschaften, Partnerunternehmen und Netzwerkmitglieder. Ihre Versorgung mit übernommenen food-monitor-Inhalten bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit food-monitor, soweit nicht eine gesetzliche Erlaubnis oder eigenständig bestehende Rechte diese konkrete Nutzung gestatten.

Eine gesonderte Verbands-, Mehrnutzer- oder Verbreitungslizenz legt insbesondere die berechtigten Empfänger, den Verwendungszweck, die Inhalte, die Verbreitungswege und die Vergütung fest. Eine solche Lizenz entsteht weder durch ein Standardabonnement noch durch die bloße Nennung von food-monitor als Quelle.

Genehmigung zur Übernahme einzelner Beiträge

Eine über die vereinbarten Aborechte hinausgehende Übernahme oder Veröffentlichung bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit food-monitor in Textform, beispielsweise per E-Mail, soweit food-monitor über die dafür erforderlichen Rechte verfügt und keine anderweitige Nutzungserlaubnis besteht. In der Vereinbarung werden der konkrete Beitrag, die erlaubte Verwendung, das Medium, der Empfängerkreis beziehungsweise die Reichweite, die Nutzungsdauer und eine etwaige Vergütung festgelegt.

Eine Genehmigung zur Verwendung eines einzelnen Beitrags umfasst keine darüber hinausgehende Versorgung von Verbandsmitgliedern oder anderen Dritten, keine weitere Übertragung von Nutzungsrechten und keine Weiterverbreitung in anderen Medien, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Eine honorarfreie Genehmigung gilt ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang.

Bei einer genehmigten Übernahme sind die vereinbarten Quellen-, Urheber- und Rechtehinweise einzuhalten. Soweit vereinbart, ist „food-monitor – Informationsdienst für Ernährung“ zu nennen und bei Onlineveröffentlichungen mit www.food-monitor.de zu verlinken. Eine Quellenangabe ersetzt keine erforderliche Nutzungserlaubnis.

Probeabonnements

Für ein Probeabonnement ist der bei der Freischaltung vereinbarte Personenkreis maßgeblich. Eine kostenlose Probezeit begründet keine allgemeine Veröffentlichungs- oder Weitergabeberechtigung. Die für das Probeabonnement wirksam vereinbarten Nutzungsbeschränkungen gelten auch während der Probezeit.

Bilder, Grafiken und fremde Inhalte

Nutzungsrechte an Bildern, Grafiken und anderen Materialien sind gesondert zu prüfen. Eine Erlaubnis für einen Meldungstext umfasst diese Materialien nicht automatisch. food-monitor kann nur die Rechte einräumen, über die food-monitor tatsächlich verfügt.

Die Wiedergabe einer fremden Pressemitteilung oder anderer fremder Inhalte bei food-monitor begründet keine ausschließlichen Rechte von food-monitor am Originalmaterial. Unabhängig beim jeweiligen Rechteinhaber wirksam erworbene Nutzungsrechte bleiben erhalten. Sie berechtigen nicht automatisch zur Übernahme geschützter eigener Bearbeitungen oder Zusammenstellungen von food-monitor.

Meldungen aus Pressefächern pr4food

Beiträge in pr4food stammen von den jeweils angegebenen Herausgebern oder Autoren. Für die Weiterverwendung ihrer Texte, Bilder und sonstigen Materialien gelten die jeweiligen Freigaben und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Die Veröffentlichung in pr4food und ein Abonnement des Informationsdienstes vermitteln hierfür keine zusätzlichen Nutzungsrechte. Die Quellen-, Urheber- und Rechtehinweise im jeweiligen Beitrag sind zu beachten.

Gesetzlich zulässige Nutzungen

Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere Zitate im gesetzlich erlaubten Umfang, bleiben unberührt. Diese Bedingungen begründen keine ausschließlichen Rechte an Tatsachen oder an Informationen, die urheberrechtlich nicht geschützt sind. Eine eigenständige Berichterstattung auf Grundlage solcher Tatsachen ist von der Übernahme geschützter Meldungstexte und Zusammenstellungen zu unterscheiden.

Das Weitergeben eines gewöhnlichen Links auf eine öffentlich zugängliche Seite ist hiervon nicht untersagt. Damit ist keine Erlaubnis verbunden, Zugangsdaten weiterzugeben, Zugangsbeschränkungen zu umgehen oder geschützte Inhalte zusätzlich zu kopieren.

Stand: 2. November 2026