Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln – Bericht für das Jahr 2025.
Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem BVL jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Auch Pflanzenschutzmittel aus dem Parallelhandel sind meldepflichtig.
Das BVL erstellt aus den zusammengefassten Ergebnissen der Meldungen Berichte, die unten aufgeführt sind. Die Inlands-Absatzmengen von Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 sind in einer separaten Tabelle unten sowie im BVL-Datenportal dargestellt.
Ein Qualitätsbericht beschreibt das Vorgehen bei der Erstellung der Statistik. Die darin enthaltenen Informationen unterstützen bei der Interpretation und sachgerechten Verwendung der Daten.
Für Mittel, die vom BVL für eine Notfallsituation zugelassen wurden (Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009; zuvor § 11 (2) Nr. 2 Pflanzenschutzgesetz), bestand für die Meldejahre bis einschließlich 2011 noch keine Meldepflicht. Bis dahin gingen diese Mittel mit der genehmigten Menge in die Statistik ein, sofern keine anderen Informationen vorlagen.
Meldepflichtig ist die Ausfuhr formulierter Pflanzenschutzmittel (auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind), nicht aber die Ausfuhr in Form des technischen Wirkstoffs.
Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare für Meldepflichtige.
Die Zuordnung der Wirkstoffe zu Gruppen entspricht der harmonisierten Klassifikation in der jeweils aktuellen Durchführungsverordnung zur Verordnung (EU) 2022/2379 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung. Bis zum Meldejahr 2009 galt eine andere Zuordnung. Deshalb sind die Angaben nicht für alle Wirkstoffgruppen mit den Vorjahren vergleichbar. Inerte Gase im Vorratsschutz zählen seit 2011 nicht mehr zu den Insektiziden, sondern zu den sonstigen Pflanzenschutzmitteln.
Ergänzung der Redaktion: Zum Vergleich steht der frühere Hinweis auf den BVL-Bericht für 2024 zur Verfügung.
Zur gesonderten Frage der Überwachung ergänzt der Jahresbericht 2025 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms die hier beschriebenen Absatzmeldungen. Kontrollen von Handel und Anwendung messen andere Sachverhalte als die gemeldeten Absatzmengen.
