Indonesien plant Halal-Vorgaben für gentechnisch veränderte Produkte

Ein neuer Entwurf soll die Halal-Prüfung gentechnisch veränderter Produkte entlang der gesamten Herstellung konkretisieren.

Indonesiens Halal-Behörde BPJPH hat bei der Welthandelsorganisation einen 21-seitigen Regelungsentwurf eingereicht. Wie FoodNavigator berichtet, läuft die Kommentierungsfrist bis zum 27. Oktober 2026. Es handelt sich noch nicht um eine abschließend geltende Neuregelung.

Halal-Nachweis über die gesamte Prozesskette

Der bei der WTO hinterlegte Originalentwurf bezieht unter anderem Genquellen, Wirtsorganismen, Nährmedien, Fermentation, Reinigung und Hilfsstoffe ein. Für mikrobiell hergestellte Produkte sollen eingesetzte Gene nicht von Schweinen oder Menschen stammen; auch das Medium zur Lagerung von Ausgangskulturen muss halal sein.

Die Vorgaben unterscheiden zwischen verschiedenen Ausgangsmaterialien und Reinigungsschritten. Daraus lässt sich keine pauschale Halal-Einstufung sämtlicher Fermentationsprodukte ableiten. Betriebe sollen Verantwortlichkeiten, Rückverfolgbarkeit und Verfahren für nicht konforme Produkte einschließlich Rückrufen dokumentieren.

Keine neue Sicherheitsbewertung

Ausdrücklich ersetzt das Halal-System nicht die Prüfung der Lebensmittel-, Futtermittel- oder Umweltsicherheit. Im Mittelpunkt stehen Herkunft, Verarbeitung und die Vermeidung von Verunreinigungen nach den religiösen Anforderungen. Für exportierende Unternehmen ist deshalb die konkrete Produkt- und Prozessbewertung entscheidend, nicht allein die Bezeichnung „gentechnisch verändert“.

Eine andere Anforderung an gentechnisch veränderte Lebensmittel behandelt die geplante Ausweitung der Gentechnik-Kennzeichnung in Südkorea. Dort geht es um Verbraucherkennzeichnung, hier um die indonesische Halal-Prüfung der Prozesskette.

Quelle: foodnavigator.com / food-monitor