Methodische Mängel und weitreichende Hochrechnungen zeichnen aus Sicht des Industrieverbands Agrar ein Zerrbild des Pflanzenschutzes.
- PAN liefert aus Sicht des IVA erneut wissenschaftlich fragwürdige Zahlen.
- Der Verband verweist auf deutsche Meldedaten; diese sind mit weltweiten Hochrechnungen nicht direkt vergleichbar.
- Der IVA betont die wissenschaftlichen Prüfungen bei europäischer Zulassung und Anwenderschutz.
Der Industrieverband Agrar (IVA) kritisiert eine neue Studie zu weltweit mehr als 400 Millionen geschätzten unbeabsichtigten akuten Pestizidvergiftungen pro Jahr. Er wirft dem Pesticide Action Network (PAN) vor, mit den Zahlen die Debatte über Pflanzenschutz zu emotionalisieren. Aus Sicht des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA) beruhen die veröffentlichten Schätzungen auf erheblichen methodischen Schwächen und unzulässigen Hochrechnungen. Nach Auffassung des IVA liefert die Studie daher keine belastbare Grundlage für die Schlussfolgerungen von PAN.
IVA kritisiert Methodik der Studie
Der IVA sieht die Veröffentlichung der Studie mit erheblichem Prüfbedarf. Der Verband bemängelt die Definition von Vergiftungsfällen und die Verwendung selbst berichteter Beschwerden. Aus seiner Sicht werden Exposition und tatsächliche Vergiftung nicht sauber voneinander getrennt. Bereits eine frühere PAN-Studie zu weltweiten Vergiftungsfällen musste nach wissenschaftlicher Kritik an Methodik und Datengrundlage zurückgezogen werden.
Deutsche Meldedaten und weltweite Schätzung haben unterschiedliche Bezugsgrößen
Die vom IVA angeführten Zahlen stammen aus einer deutschen Pilotstudie von Mai 2018 bis Februar 2019. Nach den BfR-Erläuterungen vom 10. Januar 2022 gingen bei den Giftinformationszentren 2.647 Anfragen zu Pestizidkontakten mit 2.808 betroffenen Personen ein. Das waren etwa 1,4 Prozent aller Anfragen. Von den Pestizidfällen entfielen 75,7 Prozent auf Biozide, 17,5 Prozent auf Pflanzenschutzmittel; 6,8 Prozent waren nicht zuzuordnen. Anfragen zu Kontakten sind nicht mit ausschließlich medizinisch bestätigten Vergiftungen gleichzusetzen.
Die neue Studie von Boedeker und Mitautoren vom 2. September 2026 kombiniert Literaturdaten von 2006 bis 2023 mit WHO-Sterblichkeitsdaten. Sie umfasst insgesamt 139 Länder und rechnet nationale Daten auf Weltregionen hoch. Die Autoren schätzen 402 bis 433 Millionen unbeabsichtigte akute Vergiftungsfälle jährlich, insbesondere im beruflichen Bereich. Dabei werden unter anderem Befragungen und Register mit unterschiedlichen Falldefinitionen und Erfassungszeiträumen verwendet. Die Autoren diskutieren selbst Unsicherheiten durch kleine oder ungleich verteilte Stichproben, Selbstberichte und uneinheitliche Zeitbezüge.
Ein Anteil an deutschen Beratungsanfragen ist keine direkte Gegenmessung dieser weltweiten jährlichen Schätzung. Bevölkerung, Expositionsbedingungen, Zeitraum und Erfassungsmethode unterscheiden sich. Nicht gemeldete oder nicht behandelte Fälle werden durch Meldesysteme zudem nicht vollständig erfasst. Die Unterschiede widerlegen die globale Hochrechnung für sich genommen ebenso wenig, wie die Hochrechnung die tatsächliche Fallzahl sicher feststellt. Diese methodische Einordnung ergänzt die folgende Position des IVA.
„PAN konstruiert erneut aus unspezifischen Symptomen, fragwürdigen Hochrechnungen und methodischen Annahmen globale Vergiftungszahlen in dreistelliger Millionenhöhe. Solche Zahlenspiele mögen für Kampagnenzwecke taugen, ersetzen aber keine belastbare wissenschaftliche Analyse. Wer Exposition mit Vergiftung gleichsetzt und dadurch Fallzahlen künstlich aufbläht, schafft kein realistisches Bild der Landwirtschaft, sondern Verunsicherung und verbreitet Alarmismus. Auf einer solchen Grundlage lassen sich keine seriösen politischen Schlussfolgerungen ziehen“, erklärt IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.
Für einen anderen Expositionsweg erläutert das BfR im Beitrag „Pestizide in Kaffee: Wirklich verboten und hochgiftig?“, warum ein Rückstandsnachweis und die gesundheitliche Risikobewertung zu unterscheiden sind. Diese Einordnung betrifft Rückstände in Lebensmitteln und erlaubt keine direkte Aussage über die hier diskutierten akuten Vergiftungsfälle, insbesondere bei beruflicher Exposition.
Pflanzenschutzmittel zählen zu den am strengsten geprüften und regulierten Produkten
Der IVA verweist darauf, dass Pflanzenschutzmittel in der Europäischen Union zu den am strengsten regulierten Produkten weltweit gehören. Vor einer Genehmigung und einer Zulassung werden Wirkstoffe und Produkte in umfangreichen wissenschaftlichen Verfahren geprüft. Risiken für Anwender, Menschen und Umwelt werden streng bewertet und durch verbindliche Anwendungsauflagen minimiert. Die Zulassungsverfahren dauern viele Jahre und beruhen auf einer umfassenden wissenschaftlichen Risikobewertung.
Anwenderschutz hat für Hersteller hohe Priorität
Nach Darstellung des IVA investieren die Hersteller seit Jahrzehnten erhebliche Mittel in den Anwenderschutz. Dazu gehören Schulungsprogramme für Landwirte, Informationen zur sicheren Anwendung, moderne Verpackungs- und Dosiersysteme, technische Maßnahmen zur Verringerung möglicher Expositionen sowie internationale Stewardship-Programme gemeinsam mit lokalen Partnern. Nach eigener Darstellung übernimmt die Branche damit weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus Verantwortung für einen sicheren Einsatz ihrer Produkte.
Der IVA fordert, die Diskussion über Pflanzenschutz auf eine aus seiner Sicht belastbare Datengrundlage zu stellen. Er setzt dabei auf wissenschaftsbasierte Regulierung, hohe Sicherheitsstandards und eine sachgerechte Anwendung und verweist auf die europäischen Zulassungssysteme sowie den Anwenderschutz der Hersteller.
Methodische Einordnung ergänzt am 14. September 2026.
Quelle: iva.de / ergänzende Einordnung: bfr.bund.de, frontiersin.org / food-monitor
